GEW: „Kooperationsverbot wieder aufheben“

Bildungsgewerkschaft zur Debatte über Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat vorgeschlagen, das 2006 im Zuge der Föderalismusreform eingeführte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wieder aufzuheben. „Das Kooperationsverbot hat sich nicht bewährt. Alle großen Projekte in der Bildungspolitik gelingen nur dann, wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Montag mit Blick auf die Debatte, die sich an einem Interview von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) in der „Süddeutschen Zeitung“ am Samstag entzündet hatte. Er erinnerte daran, dass das „Ganztagsschulprogramm“ ein Erfolgsmodell geworden sei, weil der Bund dieses Projekt angeschoben und finanziell unterstützt hatte. „Auch die Umsetzung des Krippenprogramms verlangt eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Das unausgegorene, in die falsche Richtung zielende ‚Bildungspaket’ ist ein Beispiel dafür, dass bürokratische Monster geboren werden, wenn man das Kooperationsverbot umgehen will. So wird viel Geld verschwendet, ohne dass die Qualität der Bildungsangebote verbessert wird“, unterstrich Thöne. Er wies darauf hin, dass der wild wuchernde Wettbewerbsföderalismus im Bildungswesen dazu führe, dass die Mobilität der Menschen eingeschränkt werde. „Eltern haben kein Verständnis dafür, dass ihre Kinder bei einem Umzug von Nürnberg nach Düsseldorf Nachteile in Kauf nehmen müssen. Ebensowenig ist Studierenden und Wissenschaftlern zu erklären, warum ein Wechsel von Hamburg nach London einfacher ist als von Berlin nach Potsdam“, sagte der GEW-Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 16.05.2011
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