Gutscheinsystem gescheitert: Paritätischer fordert grundlegende Reform des Hartz IV-Bildungspakets
Als „gescheitert“ und „völlig verfahren“ beurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Hartz IV-Haushalten. Anlässlich der aktuellen Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Städtetages zur Inanspruchnahme des Teilhabepaketes fordert der Verband eine grundlegende Reform des gesamten Leistungspaketes. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist im Praxistest mit Bausch und Bogen durchgefallen. Ministerin von der Leyen sollte das endlich einsehen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Wenn ein halbes Jahr nach Inkrafttreten immer noch nur gerade einmal ein gutes Drittel der anspruchsberechtigten Kinder Anträge stelle, seien das keine Anlaufschwierigkeiten mehr. „Das Gesetz ist mitsamt seinen Gutscheinen gescheitert!“ Es gehe sowohl an den Notwendigkeiten einer effizienten Verwaltung als auch den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei, kritisiert der Verband. „Die Ministerin sollte den Mut haben, endlich die Reißleine zu ziehen, anstatt nun in eine ewige Litanei von runden Tischen, Elternschelte und Flickschustereien hineinzuschlittern. Das Gesetz ist in seiner ganzen Anlage falsch und nicht mehr zu retten.“ Mit dem Versuch, an der Jugendhilfe und der Bildungskompetenz der Länder vorbei Bildung und Teilhabe zu organisieren, habe sich Frau von der Leyen deutlich verrannt, warnt der Verband. „Mit kleinkarierten Gutscheinsystemen, komplizierten Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwendigen Abrechnungsverfahren kann den Menschen ganz offensichtlich nicht geholfen werden. Wir brauchen einfache und intelligente Lösungen.“ Bildung gehöre an die Schulen, Kultur, Sport und Geselligkeit sei Sache der örtlichen Jugendhilfe und die Sicherung des Existenzminimums liege in der Verantwortung des Bundes. Statt umständlicher Gutscheinsysteme und Abrechnungsmodalitäten fordert der Verband Familienpässe, die den kostenlosen Zugang für einkommensschwache Kinder zu Angeboten wie Sport oder Musik sicherstellen. Die Zuständigkeit für die Lernförderung sollte fest in den Aufgabenkatalog der Schulen aufgenommen werden. Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2010 einen solchen Weg ausdrücklich eröffnet habe. Nach der Umfrage des Deutschen Städtetages wurden Mitte September lediglich für36 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.Quelle: Pressemeldung vom 26.09.2011, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband