Hartz IV – Die Reform geht weiter

28.06.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Zukünftig kann eine Satzung der Kreise und kreisfreien Städte die Unterkunftsbedarfe für Hartz IV regeln

Die Gesetzesgrundlage zum Hartz- IV-Bezug wurde am 1. April 2011 zum 46. Mal geändert. Die Kreise und kreisfreien Städte können nun die angemessenen Unterkunftskosten in ihrem Zuständigkeitsbereich durch Satzung regeln, vorausgesetzt das jeweilige Bundesland schafft eine entsprechende Rechtsgrundlage. Das bedeutet, dass diese Satzungen im Gegensatz zu den früheren Richtlinien von den jeweiligen kommunalen Parlamenten beschlossen werden müssen. Kreise und kreisfreie Städte können sogar ermächtigt werden, Pauschalen für die Unterkunftskosten festzulegen.  Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins glaubt nicht, „dass eine Satzung geeigneter ist als eine Richtlinie, um die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zu bestimmen. Die Satzung bzw. die Richtlinie sind nur der Mantel - was darunter steckt, insbesondere das Problem die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln, bleibt gleich. “  Ein Dauerthema bei Hartz-IV-Streitigkeiten sind die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Unterkunftsbedarfe sind nach dem Gesetz in tatsächlicher Höhe anzuerkennen, soweit sie angemessen sind. Das Bundessozialgericht fordert, dass die Grundsicherungsträger diese Angemessenheit der Unterkunftskosten mit Hilfe eines sogenannten „schlüssigen Konzepts“ ermitteln müssen. Bisher hat kein Grundsicherungsträger dem Bundessozialgericht ein Konzept vorlegen können, dass den Anforderungen genügt.  Die Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten musste deshalb oft durch die Sozial- und Landessozialgerichte in Urteilen selbst übernommen werden. Aber auch deren Ermittlungsbemühungen waren weitgehend unzureichend, so dass die Revisionen dagegen gleich reihenweisen Erfolg hatten.  Aufgrund der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit hat der Gesetzgeber jetzt eine Satzungsregelung der Kreise und kreisfreien Städte als einen möglichen Lösungsweg angesehen. 

Hintergrund

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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 22.06.2011
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