Hartz IV-Vermittlungsverfahren: Paritätischer warnt vor verfassungswidrigem Kuhhandel
Als entlarvend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Versuch der Bundesregierung, mit Zuschüssen zur Grundsicherung im Alter die Zustimmung der Länder im Hartz IV-Vermittlungsverfahren zu erkaufen. Er warnt vor einem Kuhhandel und bekräftigt seine Forderung nach einem Regelsatz von 416 Euro. „Der Vorschlag, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen, ist ein durchsichtiger Versuch der Bundesregierung, mit viel Geld die Zustimmung der Länder zu einem verfassungswidrigen Gesetz zu erkaufen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Die Bundesregierung habe damit den Beweis angetreten, dass das Geld für eine verfassungskonforme Anhebung der Regelsätze vorhanden sei. „Es mangelt offenbar nicht an Geld, sondern am Willen. Es ist geradezu absurd, wie viel Geld die Bundesregierung auszugeben bereit ist, nur um ihr Gesicht zu wahren und die Regelsätze nicht anheben zu müssen“, so Schneider. Der Verband fordert die Verhandlungspartner auf, schnellstmöglich zu einer sachlichen Auseinandersetzung um das Existenzminimum zurückzukehren. „Es ist beschämend, dass wir ein Jahr nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil noch keinen einzigen Schritt weiter sind. Es ist an der Zeit, die Vorgaben des Gerichts ernst zu nehmen und sich endlich auf die Menschen zu konzentrieren, die auf staatliche Unterstützung bitter notwendig angewiesen sind“, fordert Schneider. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach einem Regelsatz von 416 Euro und der Übernahme einmaliger Leistungen wie Anschaffungen von Hausrat und ähnlichem.Quelle: Pressemeldung vom 07.02.2011, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
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