Hessen ändert Altenpflegeverordnung und schafft neue Plätze in der Altenpflegeausbildung

22.08.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

Sozialminister Stefan Grüttner: „Änderung der Altenpflegeverordnung stellt Weichen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegen zu wirken – Landesregierung hat Mitteleinsatz seit 1999 verdreifacht“

Wiesbaden. Das Land Hessen stellt ab Herbst statt bisher 3.500 nun 4.000 Schulplätze in der Altenpflegeausbildung zur Verfügung. „Auf diese Weise hat die Hessische Landesregierung die Weichen gestellt, dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und zu einer Entlastung der Pflegenden sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich beizutragen“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Der Einsatz von Landesmitteln habe sich seit 1999 von 4,6 auf etwa 14 Millionen Euro (2010) mehr als verdreifacht. Die Schulplätze in der Altenpflegeausbildung werden durch das Land mit einer Pauschale von durchschnittlich 320 Euro pro Ausbildungsmonat gefördert. „Mit dieser Pauschale liegt Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern im Mittelfeld“, betonte der Sozialminister. Das Land habe mit der Änderung der Altenpflegeverordnung, die im August in Kraft getreten ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung kurzfristig für das Schuljahr 2011/2012 geschaffen. Als nächsten Schritt gehe es nun darum, alle im Herbst durch Absolventen freiwerdenden Plätzen sowie die zusätzlichen Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Die von der Landesregierung bislang zur Verfügung gestellten 3.500 Schulplätze seien im vergangenen Jahr erstmals fast vollständig besetzt gewesen, sagte Grüttner. Im Falle eines Ausbildungsabbruchs nach einer Probezeit von sechs Monaten zahlt das Land den Altenpflegeschulen künftig 50 Prozent der Platzpauschale bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres. „Die Altenpflegeschulen sind in der Pflicht, durch gute geeignete Auswahlverfahren die passenden Bewerber auszuwählen und nicht geeignete Bewerber abzulehnen“, betonte Grüttner weiter. Frei gewordene Abbrecherplätze könnten zudem zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres mit Absolventen der einjährigen Altenpflegehelferausbildung aufgefüllt werden. „Für diese erhalten die Altenpflegeschulen dann wieder die volle Pauschale des Landes“, erklärte der Sozialminister. Das Hessische Altenpflegegesetz und die Altenpflegeverordnung sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. „Bei der Erarbeitung des neuen Entwurfs zum Altenpflegegesetz und der Altenpflegeverordnung wird insbesondere zu berücksichtigen sein, ob und wenn ja welche Änderungen notwendig sind, um dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen zusätzlichen Fachkraftbedarf zu begegnen“, sagte Grüttner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 11.08.2011
http://www.hsm.hessen.de