Hessen plant neues Betreuungs- und Pflegegesetz
Sozialminister Stefan Grüttner lobt vor allem die Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Bürokratieabbau
Wiesbaden. Als „sehr innovativ“ hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zu einem Hessischen Betreuungs- und Pflegegesetz bezeichnet. „Im Gegensatz zu anderen Gesetzentwürfen oder schon verabschiedeten Nachfolgegesetzen zum Heimgesetz geht der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf neue Wege. Er umfasst nicht nur stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste und Vermittlungsagenturen von ausländischen Pflegekräften“, sagte der Sozialminister anlässlich der Ersten Lesung des Hessischen Pflege- und Betreuungsgesetzes im Landtag. „Allen älteren Menschen, volljährigen pflegebedürftige Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die gegen Entgelt betreut oder gepflegt werden, kommen die verbraucherschützenden Aspekte des Gesetzentwurfs zugute.“ Der Gesetzentwurf setze konsequent die hessische Politik „ambulant vor stationär“ um, lobte der Sozialminister: „Die meisten älteren Menschen leben in ihrem eigenen Zuhause. Von den 187.000 pflegebedürftigen Menschen in Hessen werden knapp 88.000 durch ambulante Pflegedienste oder in stationären Einrichtungen betreut. Reine Altenheime wie noch vor 20 Jahren gibt es so gut wie nicht mehr in Hessen.“ Ein wichtiger Aspekt des Entwurfes sei das Recht auf gewaltfreie und menschenwürdige Pflege. „Anders als in vielen anderen Gesetzentwürfen oder schon verabschiedeten Gesetzen wird im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP verdeutlicht, dass dieses Recht auf gewaltfreie und menschenwürdige Pflege auch justiziabel ist. Und genau darauf kommt es an. Bloße Absichtserklärungen reichen nicht aus. Der Träger muss für eine menschenwürdige und gewaltfreie Pflege Sorge tragen“, betonte Grüttner. Konkret heiße dies: Prävention, Schutz, Schulungen zur Verhinderung freiheitsentziehender Maßnahmen und Sanktionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. „Aus der jeweiligen Konzeption muss hervorgehen, ob der Träger und die Beschäftigten sich mit dem Problemfeld Gewaltvermeidung auseinandersetzen. Dahingehend müssen die Pflegekräfte, die Pflegedienst- sowie die Heimleitungen jährlich Fortbildungsmaßnahmen nachweisen“, so der Sozialminister weiter. Begrüßenswert sei zudem der Abbau der Dokumentationsverpflichtung. Grüttner: „Oftmals wird von allen Beteiligten darüber geklagt, dass sich Pflegekräfte zu viel mit Dokumentation beschäftigen müssen und zu wenig Zeit für die Pflege haben. Die Regelungen im Gesetzentwurf packen dieses Problem an.“ So soll die Dokumentation nur noch vorgehalten werden. Die Pflicht dazu entfällt. „Dadurch kommt es landesrechtlich zu Erleichterungen. Es obliegt nunmehr dem Träger, was er an Dokumentation für seinen Betrieb oder für etwaige Streitigkeiten vorhält. Dadurch kann der Schwerpunkt der Tätigkeit mehr auf die Pflege gelegt werden“, erklärte der Sozialminister. „Es geht um gutes Leben im Alter, aber auch um ein solches für pflegebedürftige volljährige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung, und genau das setzen die Regierungsfraktionen mit ihrem verbraucherschützenden Entwurf um. Fazit: Ein rundum gelungener Gesetzentwurf“, sagte Grüttner abschließend.Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 03.03.2011
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