Hessen setzt aktiv UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen um
Sozialminister Stefan Grütter: „Hessischer Aktionsplan wird die Richtschnur der hessischen Behindertenpolitik in den kommenden Jahren sein“
Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner setzt sich dafür ein, den Lebensalltag der etwa 600.000 in Hessen lebenden Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern und deren gesellschaftliche Integration voranzubringen. „Ich sehe es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die Barrieren, die leider nach wie vor in den Köpfen vieler Menschen existieren, abzubauen.“ Dies sichere nicht nur Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sondern unterstütze alle Menschen dabei, Angebote des öffentlichen Lebens wahrnehmen zu können. „Dazu soll in Hessen die Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention) beitragen, welche allen Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen garantiert“, erklärte Grüttner am 06.06.2011 in Wiesbaden. Deutschland ist der UN-Konvention als einer der ersten Staaten im März 2007 beigetreten, seit dem 26. März 2009 ist sie deutschlandweit gültig. Derzeit erstellt die Bundesregierung einen bundesweiten Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention. Viele Bundesländer, so auch Hessen, haben sich dem angeschlossen und erarbeiten ergänzend eigene landesweite Aktionspläne. „Die Hessische Landesregierung hat die UN-Konvention von Beginn an nachhaltig unterstützt. Als einziges Bundesland haben wir eine eigene Stabsstelle gegründet, die für die Erarbeitung und die anschließende Umsetzung des Hessischen Aktionsplans zuständig ist.“ Die Stabsstelle erarbeite diesen derzeit unter Einbeziehung der hessischen Dachverbände für Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Ebene, der Kirchen und aller relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft in Hessen, führte der Minister weiter aus. Der Aktionsplan wird in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium und in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Hessischen Landesregierung erstellt. Er umfasst die Schwerpunkte Bildung, Barrierefreiheit sowie Arbeit und Beschäftigung, aber auch viele Querschnittthemen. „Der hessische Aktionsplan soll die Ziele der UN-Konvention für Hessen konkretisieren, die Öffentlichkeit für die Themen sensibilisieren und eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen nachvollziehbar, transparent und überprüfbar machen. Er wird die Richtschnur hessischer Behindertenpolitik in den kommenden Jahren sein“, berichtete der Sozialminister. „Der Behindertenbeauftragte legt bei der Erarbeitung des Aktionsplans Wert darauf, dass die behinderten Menschen und ihre Verbände von Anfang an dauerhaft und kontinuierlich sowie auf Augenhöhe mitarbeiten können und die Mehrheit stellen. Zudem war ihm die angemessene Vertretung der unterschiedlichen Beeinträchtigungsarten wichtig“, erklärte Clemens Beraus, Referent des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Es komme darauf an, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern. „‚Mit dem Aktionsplan in Aktion‘ heißt für den Behindertenbeauftragten vor allem, Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen herzustellen“, sagte Beraus weiter. Neben der Erarbeitung des hessischen Aktionsplans steht die im Hessischen Sozialministerium angesiedelte Stabsstelle zudem den Verbänden für Menschen mit Behinderungen, allen beteiligten gesellschaftlichen Institutionen, aber auch jeder Bürgerin und jedem Bürger für Fragen, Anliegen und Anregungen zur Verfügung. „Die Stabstelle wird auf der Landes- und der Bundesebene, im Europäischen Raum und international den weiteren Prozess begleiten und über die UN-Konvention informieren“, berichtete Sozialminister Grüttner. Neben vielen konkreten Maßnahmen spiele jedoch auch die Bewusstseinsbildung im Hinblick auf ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen eine zentrale Rolle, so Grüttner weiter. Das Hessische Sozialministerium führt in den nächsten Monaten mit einem eigenen Logo und Motto eine Reihe von Veranstaltungen zur Umsetzung der UN-Konvention durch. Außerdem hat das Hessische Sozialministerium eine Internetseite unter www.behindertenrechtskonvention.hessen.de freigeschaltet, auf der alle aktuellen Informationen zum Thema zu finden sind. Bereits seit vielen Jahren setze die Hessische Landesregierung einen besonderen Fokus auf Menschen mit Behinderungen, betonte Grüttner. So unterstützt das Land viele Organisationen und Institutionen von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen, sowohl finanziell als auch inhaltlich im Rahmen freiwilliger Leistungen zur Schaffung von regionalen und wohnortnahen Angeboten für Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst beispielsweise die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen, die Förderung der Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten, die Förderung ambulanter Dienste, die Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien in ihrem Lebens- und Wohnumfeld beraten und betreuen und so den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit erleichtern. Auch im Bereich des Wohnens geht Hessen den Weg der Teilhabe konsequent weiter: Unter den deutschen Flächenländern ist Hessen das Bundesland mit der höchsten Quote (40 Prozent) im Bereich des Betreuten Wohnens, gemessen am gesamten Wohnangebot für Menschen mit Behinderungen. Aber auch im Bereich stationärer Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen sowie der Schaffung von Werkstattplätzen sowie der Unterstützung alternativer Beschäftigungsformen für Menschen mit Behinderungen leistet das Land Hessen seit Jahren Unterstützung. Wegweisend sind zudem das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz sowie die hessische Initiative zur Umsetzung des Persönlichen Budgets, mit deren Verwendung es Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, über individuell passgenaue Hilfen selbst zu entscheiden. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst des Landes nimmt Hessen mit einem Anteil von 7,7 Prozent bundesweit den Spitzenplatz ein. „Mit der Umsetzung der UN-Konvention rückt die hessische Politik von und für Menschen mit Behinderungen weiter in den Mittelpunkt gesellschaftspolitischer Aktivitäten“, so Sozialminister Grüttner abschließend. Kontakt zur Stabsstelle: Die drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium sind erreichbar unter VN-BRK@hsm.hessen.de sowie per Telefon unter (0611) 817-2365.Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 06.06.2011
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