Hürden für den Zugang zu Pflegeberufen in Zeiten des Fachkräftemangels in der Altenpflege nicht höher setzen

15.12.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

bad e.V. zu geplanter generalistischer Ausbildung für alle Pflegeberufe

Essen/Berlin. „Für die von der Bundesregierung geplante generalistische Pflegeausbildung reichen im Altenpflegebereich zehn Jahre Allgemeinbildung als Zugangsvoraussetzung aus. In Zeiten des extremen Mangels an Altenpflegefachkräften kann sich Deutschland keine höheren Hürden für den Berufszugang erlauben.“ Mit diesen Worten hat die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.), Andrea Kapp, auf die laufende Debatte um die künftige Pflegeausbildung in Berlin reagiert. Derzeit diskutiert die Bund-Länder-Kommission von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium die Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz, die angeblich noch im Dezember vorgelegt werden sollen. Einig ist sich das Gremium darin, eine generalisierte Pflegeausbildung anstelle der bisherigen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildungen anzustreben. Doch eine Initiative der EU-Kommission zur Änderung der Beruferichtlinie 2005/36/EG sieht vor, die Zugangsvoraussetzungen für die Krankenpflegeausbildung in der EU auf zwölf Jahre Allgemeinbildung zu erhöhen. Ähnlich wie Bundesregierung und die Länder befürchtet auch der bad e. V., dass die Regel auf die Altenpflegeausbildung ausgedehnt werden könnte und dies negative Folgen für die Gewinnung neuer Fachkräfte in diesem Bereich gefährdet. „Viele der heutigen Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur würden dann gleich von der Ausbildung ausgeschlossen, obwohl sie aufgrund ihrer Allgemeinbildung und sozialen Kompetenz für den Beruf gut geeignet wären,“ gibt Dipl.-Pflegewirtin Ursula Bauer, Bundesvorsitzende des bad e. V., zu bedenken. Außerdem hat die Bund-Länder-Kommission noch nicht geklärt, welche anderen Schulformen für die generalistische Pflegeausbildung mit späterer Schwerpunktsetzung besonders geeignet sind und wie die schulische Ausbildung künftig finanziert werden sollte. Zum Beispiel die Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Marie-Luise Müller, forderte jüngst im Gespräch mit der Fachzeitung CAREkonkret, die Altenpflegeausbildung künftig „zumindest vorübergehend“ aus der Pflegeversicherung zu finanzieren. Schließlich trage die Krankenversicherung bereits die schulische Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung über einen Ausbildungsfonds. Später sei dann eine steuerfinanzierte Schulausbildung in der Pflege anzustreben, wie es in anderen Berufen längst üblich ist, so die DPR-Ehrenpräsidentin. Dazu bad-Bundesgeschäftsführerin Kapp: „Grundsätzlich gehört die Ausbildungsfinanzierung nicht zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die knappen Mittel der gesetzlichen Kassen sind weit besser ausschließlich für die qualitativ hochwertige Akutbehandlung, Pflege oder Betreuung Kranker, Pflegebedürftiger und Demenzkranker angelegt. Insofern ist eine steuerfinanzierte Schulausbildung die einzig richtige Perspektive für die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung.“ Derzeit springen zwar viele Bundesländer mit Schuldgeldzuschüssen (z. B. Niedersachsen, Hessen, Bayern) in die Bresche, aber dies sei längst nicht flächendeckend der Fall und passe nicht in das in Deutschland für andere Berufe übliche System der staatlichen Ausbildungsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. vom 02.12.2011
http://www.bad-ev.de