Integrationsdebatte im Bundestag
Caritas: Geplante Regelung der Koalition steht Integration im Weg
Der aktuelle Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP, der vorsieht, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses zu verknüpfen, behindert nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) die Integration in Deutschland. „Mit dieser Regelung wird unterstellt, Migranten seien nur unter Druck bereit, Deutsch zu lernen. Dabei zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass das Interesse an diesen Kursen die vorhandenen Plätze bei weitem übersteigt“, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher das Vorhaben. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum dieses wichtige Gesetzesvorhaben trotz nach wie vor offener Fragen ohne breite parlamentarische und gesellschaftliche Diskussion beschlossen werden soll. Hinzu komme, dass die geplante Regelung die Integration in den Arbeitsmarkt stark behindere. Erfahrungsgemäß würden Arbeitgeber niemanden einstellen, der nur eine kurz befristete Arbeitserlaubnis vorweisen könne. „Die Überlegungen der Regierungsfraktionen behindern damit die Integration und fördern sie nicht“, stellt Neher fest.Den Vorstoß der Bundesregierung, die Opfer von Zwangsverheiratung rechtlich zu stärken, begrüßt der DCV. „Wir lehnen allerdings ab, dass die Mindestehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erhöht werden soll“, so Neher. Trotz der nun geplanten Veränderung der Härtefallregelung zeige die Erfahrung aus der praktischen Arbeit, dass die Opfer von Zwangsverheiratung dennoch keinen ausreichenden Schutz erhielten. Der DCV sieht sich hier bestätigt durch die Aussagen der Sachverständigen, die sich am vergangenen Montag bei einer Anhörung im Innenausschuss ebenfalls nahezu ausschließlich gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen haben. Positiv bewertet der DCV, dass gut integrierte Jugendliche ein Bleiberecht erhalten sollen, das auch den anderen Familienmitgliedern eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen kann. Der DCV bedauert jedoch, dass der Antrag der Koalition eine vollständige Lebensunterhaltssicherung als Vorbedingung für eine Aufenthaltserlaubnis vorsieht. Ein großer Teil der betroffenen Eltern wird aufgrund der bisherigen Lebenssituation nicht in der Lage sein, diese Voraussetzung zu erfüllen. Aus Sicht des DCV ist deswegen eine Übergangsfrist erforderlich, in der beispielsweise eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung als ausreichend angesehen wird. Stellungnahme des DCV zum Thema Zwangsheirat und weitere Informationen unter www.caritas.de/zwangsverheiratung.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 16.03.2011
http://www.caritas.de