Jahresrück- und -ausblick des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

„Sowohl bei den Vorbereitungen zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als auch beim runden Tisch gegen Kindesmissbrauch und den Diskussionen der Verkehrsministerkonferenz über barrierefreien Bahnverkehr ist es in diesem Jahr gelungen, Menschen mit Behinderungen direkt zu beteiligen. Sie wissen am besten, wo Barrieren bestehen und wo es schon gut läuft“, betonte Hubert Hüppe. Zum Aktionsplan verwies der Behindertenbeauftragte auf erste Gespräche mit behinderten Menschen und anderen Akteuren im Frühjahr diesen Jahres, Visionen- und Maßnahmeveranstaltungen im Sommer und Herbst, zu denen er zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen hatte sowie einer Beteiligungsmöglichkeit im Internet. Darüber hinaus sei auf seine Anregung hin ein unter anderem mit behinderten Menschen besetzter Arbeitsausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet worden, der die Erarbeitung des Aktionsplans begleiten soll, erläuterte Hubert Hüppe. Er selbst habe einen fast ausschließlich aus Menschen mit Behinderungen gebildeten Inklusionsbeirat installiert, der den Kern der beim Beauftragten angesiedelten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Konvention bildet. Dabei habe er darauf geachtet, dass unterschiedliche Formen von Behinderungen im Inklusionsbeirat abgebildet sind, so der Beauftragte. „Mir war es wichtig, diejenigen mit ins Boot zu holen, die sich am besten auskennen und das sind nun mal die behinderten Menschen selbst“, betonte Hubert Hüppe. Die Koordinierungsstelle werde die Umsetzung des Aktionsplans begleiten und hierbei weitere Akteure, wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, soziale Dienstleister, Kirchen oder Kostenträger über Fachausschüsse einbinden. Neben den nationalen Entwicklungen zur UN-Behindertenrechtskonvention sei ein großer Erfolg auf internationaler Ebene die Wahl von Prof. Theresia Degener in den „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, der die Umsetzung der Konvention überwacht und bei den Vereinten Nationen angesiedelt ist. Sie genieße national und international hohes Ansehen und habe sowohl die Unterstützung der Selbsthilfe als auch der Verbände der Menschen mit Behinderungen, so der Behindertenbeauftragte. In diesem Jahr sei es außerdem darum gegangen, Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen aufrecht zu erhalten, betonte der Behindertenbeauftragte: „Im Jahr nach der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit hat es Begehrlichkeiten gegeben, Teilhabeleistungen zu beschneiden. Dies konnte erfolgreich verhindert werden“, erklärte Hubert Hüppe. Kürzungsvorschläge der Arbeitsgruppe Standards der Gemeindefinanzkommission zu Teilhabeleistungen und Nachteilsausgleichen seien bisher nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Der Behindertenbeauftragte verwies ferner auf das Sparpaket der Bundesregierung, in dem eine Umwandlung von Rehaleistungen in Ermessensleistungen vermieden werden konnte. „Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben. Es müssen vielmehr auf der Grundlage des im kommenden Jahr zu beschließenden Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, um Menschen mit Behinderungen Teilhabe mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen“, betonte Hubert Hüppe. Handlungsbedarf für Verbesserungen gebe es in allen Lebensbereichen, machte der Behindertenbeauftragte deutlich. Er verwies zudem darauf, dass sich das Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs IX im kommenden Jahr zum zehnten Mal jährt. „Wir müssen überprüfen, wie das Sozialgesetzbuch IX weiterentwickelt werden kann, um mehr Teilhabe zu gewährleisten“, so Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung vom 30.12.2010
http://www.behindertenbeauftragter.de