Kranke Mütter nicht zu Bittstellerinnen machen
Müttergenesungswerk-Einrichtungsträger fordern schnelle Änderungen bei Bewilligungsverfahren
Berlin - Auf der diesjährigen Konferenz der Träger der 82 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken des Müttergenesungswerkes forderten die TeilnehmerInnen schnelle Änderungen bei Bewilligungsverfahren für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Krankenkassen sollten aufhören, vermeintliche Kostenersparnisse zu Lasten der Gesundheit ihrer versicherten Mütter auszutragen. Immer mehr Kliniken gerieten in wirtschaftliche Schieflagen, weil Krankenkassen den Rechtsanspruch der Mütter auf ärztlich verordnete stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen blockierten. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller, MdB, betonte in seiner Rede vor den KonferenzteilnehmerInnen: „Zu viele Krankenkassen haben offenbar noch nicht begriffen, dass Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen medizinisch wirksame Maßnahmen sind und handeln nicht im Sinne des Gesetzes. Jede zu Unrecht abgelehnte kranke Mutter wird zur Bittstellerin - das darf nicht sein! Um seinen Rechtsanspruch darf man nicht kämpfen müssen. Umgehend müssen Krankenkassen und Medizinischer Dienst Änderungen im Sinne der Mütter umsetzen.“ Ingo Behnel, Leiter der Abteilung Familie im Bundesfamilienministerium, überbrachte die persönlichen Grüße von Bundesfamilienministerin Schröder und unterstrich in seinem Grußwort: „Ziel der Pflichtleistungsregelung für gesetzliche Krankenkassen war, dass mehr Mütter zu diesen nachhaltig wirkenden Kurmaßnahmen kommen können. Dieses Ziel ist mit dem Stand heute nicht erreicht! Die negative Belegungsentwicklung gefährdet viele Einrichtungen. Die Kurmaßnahmen stärken die Mütter entscheidend und damit die Familien.“ Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, hob hervor: „Das Müttergenesungswerk ist ein starker Verbund mit mehr als 60-jähriger Erfahrung in der gesundheitlichen Stärkung von Müttern. Wir vertreten die Gesundheitsbedürfnisse der Mütter. Die Zeit drängt, denn die aktuelle Situation ist untragbar: Der Rechtsanspruch der Mütter muss endlich greifen!“ Erst vor einigen Tagen hatte der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes den Krankenkassen massive Mängel und vielfache Umgehung gesetzlicher Bestimmungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nachgewiesen. Einer der wichtigsten Vorwürfe ist die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es bestehe bei Krankenkassen und Medizinischem Dienst sofortiger Handlungsbedarf. Zum Verbund des Müttergenesungswerkes gehören 82 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken und rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.deoder Kurtelefon: 030 330029-29.
Hintergrund
Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände unterstützen bei der Antragstellung und bei Nachsorgeangeboten.
Quelle: Pressemitteilung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk vom 21.06.2011
http://www.muettergenesungswerk.de