Kristina Schröder: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist oberstes Gebot"

Kabinett beschließt Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Das Bundeskabinett hat am 27.09.2011 den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. "Die schrecklichen Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien zeigen: Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen noch weiter steigern", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Der Aktionsplan 2011 bringt uns ein wichtiges Stück näher an das Ziel, Kindern eine sichere, von Vertrauen und Schutz geprägte Umgebung zu schaffen, in der sie unbeschwert aufwachsen können." In diesem Sinne soll mit dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung das Engagement nochmals intensiviert werden. Der Aktionsplan 2011 entwickelt wichtige Ansätze zum Schutz von Mädchen und Jungen weiter und führt bereits erprobte Ansätze in einem Gesamtkonzept zusammen. Dabei werden unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren auf internationaler wie auf nationaler Ebene erarbeitet wurden - insbesondere durch den "Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch" und die "Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs", Bundesministerin a. D. Christine Bergmann. Der Aktionsplan nimmt auf sieben Handlungsfelder Bezug:
  • Prävention
  • Intervention
  • Digitale Kommunikationsnetze
  • Handel mit Kindern zum Zweck sexueller Ausbeutung
  • Tourismus
  • Wissen und Forschung
  • Internationale Zusammenarbeit
Ein wichtiger Schwerpunkt sind die Vorhaben zur Vorbeugung und Verhinderung sexueller Gewalt. Hierbei sollen Fachkräfte durch eine bundesweite Fortbildungsoffensive umfassend informiert, Eltern noch weiter sensibilisiert sowie Kinder und Jugendliche gezielt gegen Gefahren gestärkt werden. Darüber hinaus gilt ein besonderes Augenmerk der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier nimmt das im März vom Bundeskabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz entscheidende Weichenstellungen vor, indem es Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen setzt. Dazu gehört das erweiterte Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten. Die Inhalte und Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und unter aktiver Einbindung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens kontinuierlich prüfen, inwieweit die gesetzten Ziele realisiert werden. Für Bundesfamilienministerin Schröder betont deshalb: "Die praktische Umsetzung des Aktionsplans ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Nur wenn alle Bevölkerungsgruppen - Eltern, Experten, Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft - mithelfen, können Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt wirksam geschützt werden und Betroffene die Unterstützung erhalten, die sie benötigen."

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2011
http://www.bmfsfj.de