Kultusministerkonferenz veröffentlicht Empfehlung zur Inklusiven Bildung

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Anhörung veröffentlicht

Die Kultusministerkonferenz hat heute die ländergemeinsame Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ zur Anhörung für die Fachöffentlichkeit freigegeben. „Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für alle Länder. Die vom Bundestag 2009 ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen, die mit Artikel 24 den Ausbau des gemeinsamen Lernens in den Mittelpunkt stellt, ist dabei der vorgegebene Rahmen für die Länder“, sagt der Präsident der Kultusministerkonferenz, Dr. Bernd Althusmann. „Hierzu wurden auf Länderebene im vergangenen Jahr die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dabei ist ausdrücklich hervorzuheben, dass die Länder bereits erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um hier voranzukommen.“ Fachleute aus Schulen, Verbänden, Wissenschaft und Politik haben im Juni 2010 auf einer Tagung der Kultusministerkonferenz in Bremen über pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung der VN-BRK in die deutsche Schulpraxis beraten. Ihre Expertise ist in die ländergemeinsame Empfehlung eingeflossen, die ab heute im Internet veröffentlicht wird. Die mit der Thematik befassten Verbände und die Öffentlichkeit, insbesondere die an der Fachtagung beteiligten Behinderten- und Berufsverbände sind aufgefordert, durch ihre fachliche Rückmeldung ihren Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu leisten. Einen grundlegenden Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Kultusministerkonferenz bereits mit dem Positionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN BRK) in der schulischen Bildung“ mit ihrem Beschluss vom 18.11.2010 geleistet. Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf Bildung und der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen stehen hierbei im Vordergrund. In der zeitlichen Umsetzung und in schulstrukturellen Fragen sind die Länder unabhängig in ihrem Vorgehen.

„Die Umsetzung der Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung - und damit eine langfristige gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Wir werden für Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts werben und in den Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, unterstreicht Althusmann. „Dies ist eine große Herausforderung, die wir beherzt anfassen. Gemeinsam mit den Schulen, Lehrern, Erziehern, Eltern und Verbänden wird uns dies gelingen.“ Entwurf zur schriftlichen Anhörung durch die Fachöffentlichkeit:
"Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" (03.12.2010, PDF-Datei)

Quelle: Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 17.02.2011
http://www.kmk.org