Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert den Abbau von Fehlanreizen im Finanzierungssystem von Altenpflegeheimen
Köln - Kassen und Kommunen sind für Menschen wichtige Ansprechpartner, wenn sich ein Pflegebedarf ergibt. „Aufgrund der Kostenverteilung besteht bei Kranken- und Pflegekassen sowie zum Teil bei Kommunen die Gefahr, dass sie eine stationäre Unterbringung auch dann empfehlen, wenn eine Versorgung zu Hause möglich wäre“, erklärt Dr. Peter Michell-Auli, KDA-Geschäftsführer. Dies sollte bei den anstehenden Reformen verändert werden, rät das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). In mehreren Bundesländern sind die Kommunen als lokaler Sozialhilfeträger für die Hilfen zur ambulanten Pflege zuständig. Die Hilfen zur stationären Pflege hingegen zahlt ein übergeordneter Sozialhilfeträger. „Die Gefahr besteht, dass die Kommunen ihre Bürger in Alten- und Pflegeheime vermitteln, um ihren Haushalt zu entlasten. Man könnte ihnen keinen Vorwurf machen, schließlich sind viele hoch verschuldet und gezwungen, möglichst wenig auszugeben“, sagt Ralf Tebest, KDA-Fachreferent. Bei den Kassen entstehen Fehlanreize durch die Regelungen zu Kostenübernahmen in der Pflegeversicherung (SGB XI) und Krankenversicherung (SGB V). Bei einer Heimunterbringung werden die Kosten für die ärztlichen Tätigkeiten, die an die Pflegefachkräfte delegiert werden (Behandlungspflege) in der Regel durch die Pflegeversicherung übernommen, während bei der ambulanten Pflege die Krankenversicherung diese Kosten trägt. „Hier haben die Kassen einen Anreiz, sich durch eine entsprechende Beratungspraxis zu entlasten und die stationäre Versorgung zu empfehlen. Das liegt daran, dass die Kosten der Pflegeversicherung im Gegensatz zu denen der Krankenversicherung nicht zu Zusatzbeiträgen führen können“, erklärt Tebest. „Angesichts der demografischen Entwicklung ist es unumgänglich, diese Fehlanreize in der Beratung mit den anstehenden Reformen zu beseitigen“, sagt Michell-Auli. Dies fördert die Umsetzung von Quartiersansätzen, die zum Ziel haben, älteren Menschen einen längeren Verbleib zu Hause zu ermöglichen. „Ebenso müssen innovative Ansätze von Leistungserbringern, die hierzu einen Beitrag leisten, systematisch gefördert werden. Dies gilt beispielsweise für Alten- und Pflegeheime, die als Quartiershäuser arbeiten“, so Christine Sowinski, Leiterin des Bereichs Beratung von Einrichtungen und Diensten im KDA. Das KDA hat zur Thematik ein Policy Paper herausgegeben. Das Papier „Quartiersentwicklung – Ziele, Verantwortlichkeiten und politischer Handlungsbedarf“ ist unter www.kda.de abrufbar. Das Thema wird auch im Rahmen der Tagung „Achtung, die Hippies kommen! Die Zukunft der stationären Altenhilfe“ aufgegriffen, die am 14.7.2011 in Köln stattfinden wird.Kuratorium Deutsche Altershilfe
Das KDA setzt sich seit 1962 für die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen ein. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten führen unabhängige Experten Projekte und Studien durch. Das KDA berät Ministerien, Kommunen, Unternehmen, Sozialverbände, Leistungserbringer wie Heimträger und ambulante Dienste, bietet Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Führungs- und Fachkräfte an und informiert die Öffentlichkeit mit seinem Fachmagazin ProAlter sowie durch Tagungen und Publikationen.Quelle: Pressemitteilung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe vom 14.06.2011
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