Länder wollen das Infektionsschutzgesetz auf Pflegeeinrichtungen ausdehnen

19.04.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa-Präsident Meurer: Das führt zu einem Verlust an Lebensqualität und noch mehr Bürokratie

Die Länder wollen das geplante Infektionsschutzgesetz auch auf Pflegeeinrichtungen ausweiten. Entsprechende Beschlüsse hat der Bundesrat Ende letzter Woche gefasst. Demnach soll jedes der 16 Bundesländer die Möglichkeit erhalten, über Verordnungen detaillierte Hygieneanforderungen für Pflegeeinrichtungen und Dienste festzulegen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Bereits heute gelten für Pflegeeinrichtungen und Dienste diverse Hygiene- und Schutzvorschriften. Als Verursacher von nennenswerten Infektionsproblemen sind diese bisher nicht aufgetreten.  Jetzt soll die Wohnatmosphäre und die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen der geforderten Sterilität geopfert werden. Der Lebensmittelpunkt von pflegebedürftigen Menschen soll noch mehr Hygienebestimmungen unterworfen werden. Die Länder könnten sogar Hygiene-Vorschriften erlassen, wie ambulant versorgte Pflegebedürftige zu wohnen und zu leben haben“, so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Der Vorschlag der Bundesländer, die Pflegeeinrichtungen in das Infektionsschutzgesetz einzubeziehen, hätte zur Folge, dass  jedes Bundesland, wie bei den Heimgesetzen, neue Verordnungen und Regelungen differenziert nach den Einrichtungsarten treffen dürfte.
„Für die Pflege bedeutet dieses letztlich noch mehr Bürokratie, zusätzliche Kontrollen, einen höheren Aufwand und damit zusätzliche Kosten. Sollte dieses tatsächlich politisch gewünscht sein, dann sind den Pflegeeinrichtungen ebenso wie den Krankenhäusern die Mittel dafür aus der Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen. Bisher zeichnen sich Krankenkassen eher durch die Ablehnungen dieser Leistungen trotz bereits vorliegender Infektionen bei Patienten, z. B. in der häuslichen Krankenpflege, aus“, so Meurer weiter.
In erster Linie müssten Regelungen für die Krankenhäuser, dem Ort der Problementstehung, auf die Einhaltung und ggf. Erweiterung der Hygienevorschriften geprüft werden. Die Pflegeeinrichtungen hätten bezüglich der Hygiene ihre Hausaufgaben gemacht. Der bpa-Präsident verweist darauf, dass es bereits heute umfassende Hygiene-Regelungen für Pflegeeinrichtungen gibt.

Hintergrund

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 6.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Mit rund 3.100 ambulanten Pflegediensten, die ca. 150.000 Patienten Zuhause versorgen und 3.400 stationären Pflegeeinrichtungen mit etwa 222.000 Plätzen werden insgesamt über 370.000 pflegebedürftige Menschen von bpa-Mitgliedern betreut. Der bpa vertritt damit mehr als jede vierte Pflegeeinrichtung bundesweit. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 200.000 Arbeitsplätze und ca. 16.470 Ausbildungsplätze. www.bpa.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 19.04.2011