Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Orientierungshilfe des Deutschen Caritasverbandes für Beraterinnen und Berater
In dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung SGB II und SGB XII werden für Kinder und Jugendliche neben den Regelbedarfen sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt (§§ 28 f. SGB II, §§ 34 f. SGB XII, § 6b BKGG). Der Deutsche Caritasverband hat eine umfassende und fundierte Orientierungshilfe für die Beraterinnen und Berater im Deutschen Caritasverband und seinen Fachverbänden zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderund Jugendliche veröffentlicht.
Diese kann unter http://www.harald-thome.de/media/files/110323-CV-Orientierungshilfe.pdf als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Quelle: Thomé Newsletter vom 09.04.2011