Menschenrechtsinstitut begrüßt Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten im Aufenthaltsgesetz

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den geplanten Beschluss der Regierungsfraktionen, der eine Einschränkung der Übermittlungspflichten im Aufenthaltsgesetz vorsieht. "Der Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen können", erklärte  Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bisher müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule besuchen. Schulen und Kindertagesstätten sind nach Paragraph 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere an die Ausländerbehörden zu melden. "Die Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne Ausnahme", so Rudolf weiter. Die geplante Gesetzesänderung habe insofern auch eine Signalfunktion. "Damit Menschen ohne Papiere auch ihre Menschenrechte auf Gesundheit und auf angemessenen Lohn sowie faire Arbeitsbedingungen wahrnehmen können, sollte die Übermittlungspflicht auch für diese Bereiche eingeschränkt werden."


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 30.06.2011