Menschenrechtsinstitut fordert mehr Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung
Zum fünfjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2011
Anlässlich des fünften Jahrestages des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte insbesondere Bundesländer und Kommunen auf, mehr Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung zu schaffen. Das AGG habe zwar den Rechtschutz für Betroffene von Diskriminierung im Berufsleben und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wie zum Beispiel der Wohnungsmarkt gestärkt. Trotzdem bleibe es für viele Menschen mit Diskriminierungserfahrungen schwierig, ihr Menschenrecht auf Schutz vor Diskriminierung wahrzunehmen, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "In den meisten Bundesländern fehlt es an wohnortnahen kompetenten Beratungsstellen". Gerade Bundesländer und Kommunen sollten sich stärker als bisher für den Aufbau von Infrastrukturen der Antidiskriminierungsberatung engagieren. "Denn nur ein effektiver Diskriminierungsschutz ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion benachteiligter Personengruppen", so Rudolf weiter. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte das Förderprogramm "Netzwerke gegen Diskriminierung", das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dieses Jahr mit einer Fördersumme von 1,2 Millionen Euro und einer Laufzeit von zwei Jahren gestartet hat. "Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas Diskriminierung reiche ein solches Förderprogramm jedoch bei weitem nicht aus." Die Programme müssten über längere Zeiträume gefördert und finanziell besser ausgestattet werden, so die Empfehlung der Menschenrechtsexpertin. Erfahrungen des Projekts "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" des Instituts sowie Ergebnisse des vom Projekt organisierten Fachtages "Vielfalt leben – Gleichheit herstellen!" im November 2010 in Hamburg zeigen, dass Verbände und Beratungsstellen aufgrund fehlender Ressourcen Betroffene häufig nur unzureichend unterstützen können.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 17.08.2011