Missbrauchsverdacht im Familienrecht: Im Zweifel für das Kind
Berlin - Anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Rundes Tisches hebt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) noch einmal positiv hervor, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern nicht nur Missbrauchsfälle in Institutionen umfasst, sondern auch im familiären Nahfeld. Denn der Großteil von Übergriffen findet in der Familie statt. Umso mehr bedauert der VAMV, dass notwendige Änderungen im Familienrecht keinen Eingang in den Abschlussbericht gefunden haben. "Missbrauch in der Familie ist ein Tabu-Thema, vor dem Gesellschaft und Politik nicht die Augen verschließen dürfen", mahnt Angela Jagenow, Vizevorsitzende des VAMV. "Wir sind enttäuscht, dass nicht mal der von uns geforderte Prüfauftrag mit Blick auf das Familienrecht im Abschlussbericht aufgegriffen wurde", kritisiert Jagenow. Für den gerichtlichen Umgang mit einem Missbrauchsverdacht im Kontext von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sind rechtliche Änderungen notwendig. Ein Konflikt zwischen dem Recht des Kindes auf Schutz vor Gefährdung durch sexualisierte Gewalt und dem Recht der Mutter bzw. des Vaters auf Umgang muss nach dem Grundsatz "im Zweifel für das Kind" gelöst werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt ausdrücklich, dass mit der Fortbildung von Richtern und Richterinnen eine langjährige Forderung des VAMV Eingang in den Abschlussbericht gefunden hat. "Im gerichtlichen Verfahren stellt die Anhörung von Kindern, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, hohe Anforderungen an die Justiz", unterstreicht Angela Jagenow. Interdisziplinäres Fachwissen ist hierfür unerlässlich. "Das Thema Fortbildungen anzugehen, ist ein zentraler Punkt für die Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches", betont Jagenow.Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.12.2011
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