Monitoring für Kinderrechte
Direktor des Deutschen Jugendinstituts unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen, indikatorengestützten und regelmäßigen Berichterstattung
Im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“, zu dem kürzlich der Abschlussbericht vorgelegt wurde, hat sich Professor Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dafür ausgesprochen, ein Monitoring für Kinderrechte einzurichten. Ein unabhängiger, indikatorengestützter und regelmäßiger Bericht über die Entwicklung eines kindergerechten Deutschlands zöge eine regelmäßige öffentliche Erörterung nach sich und wäre damit ein wirkungsvolleres Breiteninstrument als viele gute Einzelaktionen. Um die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen, hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor fünf Jahren den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ (NAP) ins Leben gerufen. Damit wurde ein breiter Prozess angestoßen, um optimale Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und sie angemessen zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Alle politischen Ebenen und eine Vielzahl gesellschaftlicher Akteure sowie das Deutsche Jugendinstitut haben am NAP mitgewirkt, Instrumente wie Maßnahmen entwickelt und erfolgreiche Beispiele der Umsetzung aufgezeigt. Als ein Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung wurden im Abschlussbericht zehn Leitlinien formuliert, die u.a. dafür plädieren, Kindergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe anzugehen (Alle tragen Verantwortung), Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu verwirklichen (Jedes Kind ist wichtig) und die Umsetzung der Kinderrechte zu überwachen. Gut gemeinte Forderungen, deren Einlösung allerdings derzeit noch stark vom Engagement einzelner Personen, Schulen oder Kommunen abhängig ist. Auf übergeordneter Ebene ist nämlich trotz aller Bemühungen bislang unklar, wie die in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen und von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedeten Rechte konkret umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Ein positives Beispiel für die gesetzliche Verankerung ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, das in Deutschland zum 1. Juli 2000 in Kraft getreten ist (§1631/2 BGB). Rauschenbach unterstützt mit seiner Forderung eines Monitorings ein Vorhaben der „National Coalition für die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention in Deutschland“. Darüber hinaus sei es für eine effektive Aufklärung von Kindern über deren Rechte wichtig, die Vielzahl unterschiedlichster Regelungen zentral zu bündeln und übersichtlich, transparent und für Kinder wie Eltern verständlich darzustellen. „Nationales Recht findet sich derzeit verstreut in unterschiedlichsten Rechtssystemen sowie auf unterschiedlichen Ebenen, internationale Vereinbarungen und Konventionen werden durch nationales Recht ergänzt, Rechtsrealitäten werden mit Rechtswünschen vermengt. Zu berücksichtigen sind überdies die verschiedenen Ländergesetze zur Bildung oder zu aktuellen Zuständigkeitsfragen bei der Verwirklichung der Teilhaberechte von Kindern in Hartz IVHaushalten und im Rechtsbereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Für Normalsterbliche ist dies nicht mehr überschaubar, und für die Durchsetzung der Kinderrechte ist diese Lage kontraproduktiv“, sagte Rauschenbach in seinem Abschlussvortrag zum NAP. Daher plädiert der DJI-Direktor für ein eigenes Rechtsstatut, in dem die elementaren Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung auf verständliche Art und Weise zusammengefasst werden. So könne ein Stück weit der Gefahr begegnet werden, nur abstrakt über Kinderrechte zu debattieren. Weitere Informationen unter: www.dji.de/thema/1101Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Jugendinstituts e.V. vom 07.02.2011
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