Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: Gesetzliche Zuzahlung für Mütter mit geringem Einkommen zu Jahresbeginn begrenzen

23.01.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Berlin - Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro. „Gerade gesundheitlich belastete Mütter in schwierigen finanziellen Verhältnissen dürfen nicht auf die Gesundheitsmaßnahme verzichten“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „die BeraterInnen im MGW-Verbund erleben immer wieder, dass Mütter nicht wissen, wie sie den gesetzlichen Eigenanteil für ihre medizinisch dringend benötigte Kurmaßnahme bezahlen sollen.“ Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen am Jahresbeginn ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen. Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen unterstützen bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Außerdem kann in der Beratung auch geprüft werden, ob die Kurmaßnahme in den anerkannten Einrichtungen des MGW mit zusätzlichen Spendenmitteln unterstützt werden kann.“ Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

Hintergrund

Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden unterstützen bei der Antragstellung und bei den Nachsorgeangeboten.

Quelle: Pressemitteilung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung,  Deutsches Müttergenesungswerk vom 18.01.2011