Neue Hartz-IV-Regelung benachteiligt Menschen mit Behinderung

Lebenshilfe schreibt an den Vermittlungsausschuss

Berlin - Frauen und Männer mit einer Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, sollen nach den neuen Hartz-IV-Sätzen 291 Euro und damit nur 80 Prozent des vollen Regelbedarfs von 364 Euro erhalten. Das sei eine Ungleichbehandlung behinderter Menschen, so der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, in einem Schreiben an alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Die willkürliche Kürzung der Grundsicherungsleistung treffe ausgerechnet jene, „die besonders auf die Unterstützung ihrer Familien und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind“. Behinderte Menschen seien zumeist nicht in der Lage, aus eigener Kraft etwas an ihrer Einkommenssituation zu ändern. Die Lebenshilfe fordert den Vermittlungsausschuss auf, diese Benachteiligung zurückzunehmen. Der in der Regelbedarfsstufe 3 geplante Abschlag sei nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Die Richter hatten in ihrem Urteil vom 9. Februar 2010 die bisher geltenden Regelsätze aufgrund ihrer undurchsichtigen Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen habe. In der Begründung des neuen Gesetzentwurfes wird jedoch darauf verwiesen, dass für die Regelbedarfsstufen 3 und 2 aufgrund der Kürze der Zeit keine statistischen Ermittlungen möglich gewesen seien. Für die Lebenshilfe ist damit der Abschlag von 20 Prozent pauschal und nicht nachvollziehbar. Hier der Brief an den Vermittlungsausschuss (pdf - 112.7 KB) im Wortlaut.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 12.01.2011
http://www.lebenshilfe.de