Neue Pfändungsregelungen gefährden Privatkonten

08.08.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die bisherigen Regelungen zum Kontopfändungsschutz laufen aus und die neuen Vorschriften sind vielen Schuldnern noch völlig unbekannt – mit fatalen Folgen: so zum Beispiel können unter Umständen Miete, Energie- und Kitakosten nicht mehr überwiesen werden. „Schuldner benötigen zukünftig einen Kontopfändungsschutz, die dafür notwendigen Bescheinigungen können nur Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ausstellen“, erklärt das AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und rät Schuldnern „möglichst bald einen Termin zu vereinbaren“, da die Beratungsstellen chronisch ausgebucht seien. Bis Jahresende gelten sowohl die neuen, als auch die alten Regelungen zum Kontopfändungsschutz. Ab 2012 muss dann jemand, dem eine Kontopfändung droht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Nur auf diesem ist der so genannte Sockelbetrag zur Sicherung des Existenzminimums in Höhe von derzeit rund 1.030 Euro sicher vor Pfändungen. Muss der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, sollte er diese „unbedingt bei der kontoführenden Bank nachweisen, damit ihm ein entsprechend höherer Freibetrag zugebilligt wird“, erklärt Döcker. Den dafür notwendigen Nachweis gibt es ebenfalls bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. „Betroffene Personen sollten sich unbedingt  beraten lassen“, betont Brigitte Döcker.  Die AWO bietet mit ihren bundesweit rund 120 Beratungsstellen kostenlose Hilfe und Unterstützung an. Eine Übersicht der AWO Beratungsstellen gibt es unter: http://www.awo.org/dienstleistungen/beratung-und-hilfe/schuldnerberatung.html

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 05.08.2011
http://www.awo.org