Neuer Bundesbeirat für Integration
Staatsministerin Maria Böhmer: "Unser Dialogprinzip hat sich bewährt"
Staatsministerin Maria Böhmer hat den Bundesbeirat für Integration auf den Weg gebracht. Der Beirat "steht für das Prinzip des Dialogs: Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander". Staatsministerin Böhmer ist zugleich die Vorsitzende. "Die Zeit ist reif für einen Beirat. Mit seiner Errichtung setzen wir unsere Agenda aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Der Beirat soll das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land stärken. Die Errichtung des Beirats belegt: Integration als zentrale Zukunftsaufgabe ist und bleibt ein Schwerpunktthema der Bundesregierung. Zugleich steht der Beirat für das Prinzip des Dialogs: Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander. Diese Maxime meiner Politik als Integrationsbeauftragte hat sich bewährt", betonte Böhmer. Der Beirat wird sich aus bis zu 32 berufenen Mitgliedern zusammensetzen. Darunter werden zehn Vertreter bzw. Vertreterinnen folgender Migrantenorganisationen sein, die Staatsministerin Böhmer für den Beirat berufen will:- Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, BAGIV e.V.
- Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
- Intercomites (italienische Migranten und Migrantinnen)
- Verband Griechischer Gemeinden in der BRD e.V.
- Bund der spanischen Elternvereine in Deutschland e.V.
- Kroatischer Weltkongress in Deutschland e.V.
- Zentralrat der Serben e.V.
- Club Dialog e.V. (russischsprachige Migranten und Migrantinnen)
- Bundesverband Deutsch-arabischer Vereine
- Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen Sachsen-Anhalt
Hintergrundinformationen
Aufgaben des Beirats
Bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird ein Beirat gebildet, der die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.Mitglieder des Beirats
Der Beirat besteht aus der Vorsitzenden und bis zu 32 berufenen Mitgliedern, die sich zusammensetzen aus:- bis zu zehn Vertretern/innen von überwiegend bundesweit tätigen Migrantenorganisationen,
- einem/r Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände,
- einem/r Stiftungsvertreter/in,
- einem/r Vertreter/in der Bundesagentur für Arbeit,
- einem/r Vertreter/in der Spitzenorganisation der Arbeitgeber,
- einem/r Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- zwei Vertretern/innen von Spitzenorganisationen des Deutschen Sports,
- einem/r Vertreter/in der Freien Wohlfahrtspflege,
- bis zu sechs Vertretern/innen der Kirchen- und Religionsgemeinschaften,
- drei Vertretern/innen aus Wissenschaft und Forschung und
- bis zu fünf Einzelpersonen, die jenseits von Organisationsvertretern die Diskussion bereichern können.
Beschlüsse
Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Offizielle Verlautbarungen des Beirats erfolgen durch die Vorsitzende.Quelle: Pressemitteilung Nr. 05 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 13.01.2011
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