Neuerungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

13.01.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Berlin – Die Vorgaben für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser wurden durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 16.12.2010 in Berlin verändert. Es handelt sich um formale sowie inhaltliche Aktualisierungen und Anpassungen, die der G-BA aus den bisherigen Erfahrungen mit der Erstellung, Übermittlung und Nutzung der Berichte ableiten konnte. So wurde beispielsweise die Frist zur Übermittlung des Berichts um 15 Tage verschoben und festgelegt, dass vom jeweiligen Krankenhaus künftig ein bestimmtes Anmelde- und Datenannahmeverfahren berücksichtigt werden muss. Die nächste Abgabefrist für die Berichte über das Jahr 2010 endet am 15. Juli 2011. Weiterhin wurden inhaltliche Änderungen beschlossen, die den Informationsgehalt der Qualitätsberichte noch weiter verbessern sollen. Beispielsweise veröffentlichen die Krankenhäuser künftig alle gestellten Diagnosen und Behandlungen anstatt der bisherigen 80 Prozent. Zudem gibt es in den kommenden Berichten mehr Informationen zu Anzahl und Einsatz von speziellem therapeutischen Personal eines Krankenhauses als bisher. Auch der Stand der vom G-BA geregelten Fortbildungspflicht der Fachärztinnen und Fachärzte einschließlich der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird zum Bestandteil der Berichte. Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese sollen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten dienen. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, ihre Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben. Der Beschluss tritt nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/

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