Neues Wohnprojekt für Frauen in Hamburg: Sozialbehörde sucht Träger

13.01.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Das interkulturelle Wohnprojekt soll sich an Frauen richten, die von familiärer Gewalt und Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind

Mit dem Projekt „Zuflucht“ und seinen Frauenhäusern verfügt Hamburg über ein gutes Angebot an Einrichtungen, die Mädchen und Frauen kurzfristig Schutz bieten. Doch häufig reicht für Frauen, die Opfer von interkulturellen Familienkonflikten geworden sind oder die von Zwangsheirat bedroht werden, ein kurzfristiger Schutz nicht aus. Ziel des von der Sozialbehörde geplanten interkulturellen Wohnprojektes ist es deshalb, betroffenen erwachsenen Frauen eine Anschlussperspektive – beispielsweise nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer anonymen Schutzeinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe – zu bieten. Interessierte Träger können sich bei der Sozialbehörde um das Projekt bewerben. „In Hamburg können wir es nicht dulden, dass Frauen wegen ihrer Weltanschauung oder ihres Lebensstils von ihren männlichen Familienmitgliedern bedroht oder sogar verletzt werden. Außerdem sollte jeder Hamburger und jede Hamburgerin selbst entscheiden können, wer der Partner fürs Leben sein soll“, so Sozialsenator Dietrich Wersich. „Deshalb ist es wichtig, dass wir den Betroffenen helfen – in der akuten Krise, aber auch dabei, neue Perspektiven für ihr Leben zu entwickeln. Im Wohnprojekt sollen die Frauen dazu die Ruhe finden und die Hilfe bekommen, die sie für den Start in ihr neues Leben brauchen. Ich bin mir sicher, dass wir einen geeigneten Träger finden werden und hoffe, dass das Projekt dann möglichst schnell starten kann.“ Das Wohnprojekt richtet sich an junge Frauen, die häusliche oder familiäre Gewalt erlebt haben oder Opfer von Zwangsheirat geworden sind. Ihre Lebenssituation und ihre spezifischen Gewalterfahrungen mögen sich unterscheiden, dennoch haben viele mit ähnlichen Problemen zu kämpfen: Sie müssen erst lernen, alleine zu leben und selbst für sich zu entscheiden. Hierbei soll ihnen das Wohnprojekt helfen. Zum einen sind sie dort selbstständiger und tragen mehr Verantwortung als in einem Frauenhaus, zum anderen bekommen sie aber nach wie vor den Rückhalt durch eine sozialpädagogische Betreuung – und durch das gemeinsame Wohnen mit Frauen, die ähnliches durchgemacht haben. Dem Wunsch der Sozialbehörde nach, soll der Träger, der das Wohnprojekt realisiert, als Unterstützung für seine eigene Arbeit auch Ehrenamtliche einbeziehen. Paten und Patinnen, so die Idee, sollen der sozialen Isolation der Bewohnerinnen entgegenwirken. Die Einsatzfelder für die Paten und Patinnen können vielfältig sein: Außer bei der individuellen Freizeitgestaltung sollen die Paten zum Beispiel helfen, soziale Kontakte im Stadtteil aufzubauen und als Mittler zu Institutionen dienen, die es vor Ort gibt, z.B. Nachbarschaftstreffs, Elternschulen, Familienzentren oder Frauengruppen. Mit der Förderung eines interkulturellen Wohnprojektes setzt der Senat eine wichtige Empfehlung aus dem EU Daphne-Projekt „Aktiv gegen Zwangsheirat“ um, welches die Sozialbehörde von 2007 bis 2009 durchgeführt hat. Das Wohnprojekt wird am morgigen Donnerstag im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe ausgeschrieben. Weitere Informationen, insbesondere zu den konzeptionellen Rahmenbedingungen, allgemeinen und speziellen Voraussetzungen und Förderbedingungen sowie die Antragsunterlagen stehen interessierten Trägern unter www.hamburg.de/bsg  (im Bereich Ausschreibungen/Bekanntgaben) als Download zur Verfügung oder können per Post oder Telefax (040 - 428 63-2286, kein Faxabruf) bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Zentrale Dienste, Hauptverteilungsstelle, Zimmer 506, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg, angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung der 'Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 12.01.2011
http://www.hamburg.de/bsg/