Nicht noch mehr Bürokratie in der Pflege!
Wohn- und Teilhabegesetz in NRW soll ambulante Dienste und Kommunen mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belasten
Während überall an einer Entlastung der Pflege von unnötigen bürokratischen Auflagen gearbeitet wird, will die NRW-Landesregierung mit der geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) unnötige Doppelprüfungen in der ambulanten Pflege schaffen, in dem nun auch noch alle ambulanten Pflegedienste in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen. Entsprechende Planungen stellte Landespflegeministerin Barbara Steffens heute der Fachöffentlichkeit vor. Die kommunalen „Aufsichtsbehörden für Pflegeeinrichtungen“ (die früheren Heimaufsichten) sollen zukünftig auch ambulante Dienste überprüfen können, obwohl dies bereits die Medizinischen Dienste der Krankenkassen im Auftrag der Pflegekassen einmal im Jahr bei allen Pflegediensten machen. "Die Pläne der Landesregierung führen nicht zu mehr Pflegequalität, sondern rauben den Diensten Zeit, die dringend für die Pflege benötigt wird", kritisiert der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. "Mit der neuen Prüfmöglichkeit werden alle ambulanten Dienste mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Und das angesichts der bereits vorhandenen zahlreichen Überprüfungen durch z.B. den Medizinischen Dienst, das Gesundheitsamt und eines drängenden Fachkräftemangels, den auch die Ministerin ansonsten aktiv bekämpft." Alle Pflegedienste werden einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und zusätzlich auch noch transparent benotet. Pflegebedürftige und deren Angehörige können sich zudem jederzeit an ihre Pflegekasse, den MDK oder die zuständigen Ämter wenden, um die Qualität der Versorgung ihrer Verwandten konkret überprüfen zu lassen sowie bei Bedarf dem Pflegedienst jederzeit kündigen. Mit den kommunalen Aufsichtsbehörden nun eine unnötige zweite Prüfinstanz zu schaffen, belastet zudem auch die Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die Sozialbehörden dort müssen bereits alle stationären Einrichtungen unter Aspekten des Ordnungsrechts besuchen und überwachen. Für anlassbezogene Prüfungen im ambulanten Sektor benötigen sie künftig mehr und anders qualifiziertes Personal. "Das Wohn- und Teilhabegesetz will eigentlich Bürokratie abbauen. Die Landesregierung darf nun keinen zusätzlichen unnötigen Bürokratismus aufbauen und sollte berücksichtigen, dass es hier um Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit geht, die bereits durch die bewährten diversen Prüfungen umfassend geschützt sind", fordert Beckmann. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vertritt allein in NRW 900 Pflegedienste und stationäre Einrichtungen und bildet bundesweit mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2011