Nicht vermisst und doch vermisst – Kinder haben ein Recht auf beide Eltern
Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein anlässlich des Tages des vermissten Kindes am 25. Mai
Berlin - Jährlich werden mehrere hundert Kinder von einem Elternteil in einen anderen Staat verbracht, oft ohne Zustimmung des anderen Elternteils. In den meisten Fällen ist der Aufenthaltsort von Kindern, die im Rahmen eines Familienkonfliktes entführt werden, bekannt oder lässt sich schnell herausfinden. Vermisst werden sie trotzdem. Von dem Elternteil, der den Kontakt verliert, von ihrer Familie und ihren Freunden. Aber auch die Kinder vermissen: Ihren Vater oder ihre Mutter, ihre Freunde und ihre Familie. „Es gibt viele Gründe, warum Eltern ihre Kinder entführen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Ein Grund ist sicher die Unfähigkeit der Eltern, ihren Konflikt im Interesse ihrer Kinder auszutragen. Aber auch die Angst, das Kind dauerhaft an den anderen Partner zu verlieren oder die Angst vor Isolation und sozialem Abstieg in einem fremden Staat und die Suche nach Sicherheit in einem vertrauten Umfeld.“ Entführen tut jeder: Mütter, Väter, Deutsche, Nicht-Deutsche. Mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gibt es eine Regelung zur Rückführung von Kindern in das Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Nicht alle Staaten sind aber dem Übereinkommen beigetreten. Und auch die Rückführung eines Kindes in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes löst nicht den zugrundeliegenden Konflikt zwischen den Eltern. Eine Kindesentführung belastet alle Beteiligten. „Wichtig ist es deshalb, Eltern frühzeitig zu beraten und sie dabei zu unterstützen, eine Regelung im Interesse ihrer Kinder zu finden“, sagt Löher. „Die Kinder stehen im Vordergrund. Ihnen gewährt die UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.“ Der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein bietet diese Unterstützung an. An ihn können sich Eltern wenden, die befürchten, dass ihr Partner eine Entführung plant, Eltern, die ihr Kind entführt haben und nun nicht wissen, was sie tun sollen und Eltern, deren Kind entführt ist. Ziel des ISD ist es, die Beziehung zu beiden Eltern aufrechtzuerhalten. Er begleitet die Betroffenen in jedem Stadium eines Konfliktes - durch Information, Mediation und Zuhören und mit Hilfe seines Netzwerkes aus Ansprechpartnern im In- und Ausland. Damit auch Kinder bekannten Aufenthaltes nicht länger vermisst werden. Der Internationale Sozialdienst ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld VII im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 23.05.2011
http://www.deutscher-verein.de