Niedersächsischer Pflegepakt – ein erster Schritt in die richtige Richtung

09.11.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

Die Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen begrüßen heutigen Abschluss des Niedersächsischen Pflegepakts. Sie fordern jetzt eine zügige Umsetzung der vereinbarten Grundlagen.

Am 07.11.2011 haben die Mitglieder des Landespflegeausschusses den sogenannten „Pakt zur Zukunft der Pflege in Niedersachsen“ vereinbart. Dieser Pflegepakt enthält grundlegende Vereinbarungen zu den Rahmenbedingungen  der ambulanten und stationären Pflege, zur Verbesserung des Images und der Attraktivität der Altenpflege, zum Personalmangel und zur Verbesserung der Patientenrechte in Niedersachsen. Insgesamt bewerten die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen (LAGPPN) zusammengeschlossenen Vertreter der privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen den Inhalt des Pflegepakts positiv, verstehen sie diesen doch als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung hin zu besseren Rahmenbedingungen für die Pflege in Niedersachsen, insbesondere für die pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörige und die Pflegekräfte. Insgesamt stellt der Pflegepakt ein Kompromisspapier aller beteiligten Akteure dar. Das bedeutet, dass der Inhalt des Pakts aus Sicht der privaten Pflegeeinrichtungen an einigen Stellen hinter den Forderungen der Verbände zurückbleibt. Oberstes Ziel muss es sein, angesichts des demographischen Wandels auch in Zukunft eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege zu adäquaten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen, betont die LAG PPN, habe mit dem Abschluss des Paktes die eigentliche Arbeit in vielen Bereichen der Pflege gerade erst begonnen:
  1. Das Ziel, 4/5 aller Auszubildenden von der Zahlung eines Schulgeldes zu befreien, muss als ein erster Schritt hin zur völligen Schulgeldfreiheit umgehend erreicht werden.
  2. Die stationäre Vergütung muss auf das Durchschnittsniveau der westdeutschen Bundesländer angehoben werden.
  3. In der ambulanten Pflege müssen flexiblere und bedarfsgerechtere Leistungsangebote eingeführt und die Vergütung auf ein leistungsgerechtes Niveau angehoben werden.
  4. Pflegebedürftige Menschen müssen schnelle und unbürokratische Hilfe bei Streitigkeiten mit den Sozialbehörden erhalten.
„Wir erwarten sowohl von den Kostenträgern als auch von Seiten der Landesregierung und des Sozialministeriums, dass diese Forderungen unverzüglich umgesetzt werden,“ so Henning Steinhoff, stellv. Sprecher der LAG PPN anlässlich der Pressekonferenz des Sozialministeriums am 07.11.2011. Eine detaillierte Stellungnahme der LAG PPN zu den Inhalten des Pakts kann einem „Positionspapier der LAG PPN zum Pflegepakt“ entnommen werden.  Sie finden dieses Dokument u.a. auf den Seiten des bpa e.V. unter:
www.bpa.de/26.html.

Quelle: Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen (LAG PPN) / bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. vom 07.11.2011