Novellierung der Heilmittelrichtlinie soll zukünftig Langzeitverordnungen für Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen ermöglichen

Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen, die wiederholt langfristig Verordnungen benötigen, sollen nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Heilmittel-Richtlinie zukünftig langfristige Genehmigungen von Heilmittelbehandlungen erhalten. Darauf weist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hin.
„Eine regelmäßige besondere ärztliche Begründung mit einer Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustands würde entfallen. Die für mindestens ein Jahr geltenden Genehmigungen würden erhebliche Erleichterungen für die betroffenen Menschen bedeuten“,
begrüßte der Behindertenbeauftragte den Beschluss. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zudem beschlossen, dass Heilmittelbehandlungen behinderter Kinder und Jugendlicher außerhalb von Praxisräumen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden sollen. Die Behandlungen sollen zukünftig ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs erfolgen. Behinderten Kindern und Jugendlichen, die etwa eine entsprechend ausgestattete Regelschule mit Ganztagsbetreuung besuchen, werde so der Gang zur Heilmittelpraxis erspart, betonte Hubert Hüppe.
„Menschen mit Behinderungen werden – auch im Gesundheitswesen – immer wieder mit hohem Verwaltungsaufwand belastet. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses eröffnet praxisnahe Entlastungen, die jetzt von allen Beteiligten mit Leben gefüllt werden müssen“,
verdeutlichte der Behindertenbeauftragte. Der Beschluss werde nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Heinz Christian Esser, der Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Physiotherapie - Zentralverband der Physiotherapeuten/ Krankengymnasten (ZVK) e.V, sieht es positiv, dass Behandlungen zum Beispiel in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen nunmehr ausdrücklich in den Heilmittelrichtlinien geregelt sind. Negativ sei aber, dass solche Behandlungen ausdrücklich "ohne Verordnung eines Hausbesuchs" möglich sind.
"Diese Regelung zu unseren Lasten erfolgte zweifellos im Interesse der Krankenkassen und kann vom ZVK nicht hingenommen werden. Wir werden beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) intervenieren."
Auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V.sieht noch erheblichen Klärungsbedarf insbesondere bei der Honorierung von Hausbesuchen in diesem Kontext. Er bedauert, dass viele Verbesserungsvorschläge seitens des IFK nicht berücksichtigt wurden und die Grundstruktur und die Grundregelungen der bisherigen HMR weitgehend unverändert bleiben. Die Novellierung der Heilmittelrichtlinie wird erst nach einer Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 27.01.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de
Nachricht des ZVK e.V. vom 24.01.2011 unter http://www.zvk.org
Meldung des IFK e.V. vom 28.01.2011 unter http://www.ifk.de