Nur noch fordern, ohne zu fördern?

von Maja Arlt
01.12.2011 | Kinder-/Jugendhilfe | Nachrichten

Bericht zur Fachtagung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag "Jugendhilfe an der Nahtstelle zum SGB II - viel Verantwortung, wenig Einfluss?"

Am 27./28. Oktober 2011 hat die Fachtagung „Jugendhilfe an der Nahtstelle zum SGB II - viel Verantwortung, wenig Einfluss? Kommunale Strategien nach der Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente und zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes“ in Berlin stattgefunden. Diese Tagung wurde von der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ) im Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag veranstaltet. Sie wurde von Kerstin Landua, der Leiterin der AGFJ, und von Regina Offer, der Hauptreferentin im Deutschen Städtetag, gemeinsam eröffnet und moderiert.

Das „Spielfeld Übergang Schule – Beruf unter verschärften Spielregeln zu gestalten, ist möglich.“[1]

In den Eröffnungsworten verwiesen Kerstin Landua und Regina Offer darauf, dass die Umsetzung der Leistungen nach dem SGB II für Jugendliche nachhaltige Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe hat und sich oftmals als problematisch erweist. Nach der Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente stellt sich die Frage aktueller denn je, welche Rolle die Jugend(berufs)hilfe beim Übergang Schule – Beruf (benachteiligter) Jugendlicher einzunehmen hat und wie sie ihre Grundsätze (noch) gestaltend mit einbringen kann. Auf der Tagung ging es daher ganz konkret vor allem um die Umsetzung der Instrumentenreform in die Praxis. Bezogen auf die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher war zudem das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein Tagungsthema. Es wurde ein erster Erfahrungsaustausch über die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte des BuT angeboten. Das große Interesse an der Veranstaltung zeigt den Bedarf in der Praxis, sich zum Thema „Jugendhilfe an der Nahtstelle zum SGB II“ auszutauschen. Mehr als 150 Fachkräfte aus der öffentlichen und freien Jugend(berufs)hilfe, den Jobcentern sowie der örtlichen Arbeitsförderung aus Städten und Landkreisen nahmen an der Fachtagung teil.

Der Direkteinstieg Schule – Beruf ist für Jugendliche mit schlechteren Startchancen eher die Ausnahme als die Regel.

Für das Gelingen der beruflichen Integration Jugendlicher, insbesondere derer mit „schlechteren Startchancen“, ist systematisches Wissen über die (Aus)Bildungspläne sowie -verläufe von Jugendlichen wichtig, damit der Handlungsbedarf erfasst werden kann. Hierzu stellte Dr. Frank Braun, ehemaliger Leiter des Forschungsschwerpunkts „Übergänge in Arbeit“ im Deutschen Jugendinstitut, Ergebnisse aus einer bundesweiten Längsschnittuntersuchung von Hauptschüler/innen vor. Er skizzierte u.a. erfolgreiche und riskante Übergangsverläufe der von 2004 bis 2009 befragten Jugendlichen an der „ersten Schwelle“. Die Übergangsverläufe zeigten, dass „nur“ jede/r vierte Hauptschüler/in direkt nach dem Pflichtschulbesuch mit einer Ausbildung beginnt. Eher ist der Weg der Jugendlichen von Zwischenschritten gekennzeichnet – wie weiterer Schulbesuch oder Teilnahme an Berufsvorbereitungsangeboten. Und einem Viertel der Hauptschüler/innen ist auch über 4 Jahre nach der Schulzeit der Einstieg in eine Ausbildung noch immer nicht geglückt. An diesem Untersuchungsergebnis zeigt sich für Dr. Braun, dass die Jugendlichen „passgenau“ an ihren individuellen Wünschen, Voraussetzungen und Lebenslagen unterstützt und begleitet werden müssen, um Abbrüche und Sackgassen an der „ersten Schwelle“ zu vermeiden. Bei der Übergangsgestaltung sei die Schule stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Studie belegt, dass das Gelingen oder Misslingen der Übergänge maßgeblich vom Schulförderangebot und Lehrerengagement abhängig ist.

„Der Titel des Gesetzes ‚Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt‘ passt eigentlich nicht zum Inhalt.“[2]

Die (inhaltlich) „gekappten“ Instrumente als Förderleistungen für Jugendliche auszugestalten wird, schwierig sein. Nach Einschätzung von Tina Hofmann, Referentin vom Paritätischen Gesamtverband, wird das Gesetz am 01. April 2012 in Kraft treten, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren (durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses) noch nicht abgeschlossen ist. Die (geplante) Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente aus dem Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen und der Jugendhilfe zu betrachten, war Anliegen ihres Vortrags. Für sie besteht ein Widerspruch zwischen Ziel und Inhalt der Gesetzesreform. Als Beispiel führte sie an, dass der Gesetzentwurf vorgibt, die Arbeitsmarktinstrumente passgenauer und effizienter zu gestalten. Aber Realität wird sein, dass sich mit den Neuregelungen im SGB II die Integrationschancen verschlechtern. So beispielsweise soll die „Arbeitsgelegenheit“ (AGH), die sich als qualitative Förderleistung bewährt hat, nur noch strikt nachrangig eingesetzt werden. Infolge der (inhaltlich) „gekappten“ Instrumente sind Integrationsansätze vor Ort nun noch stärker auf Länder- und kommunale Programme angewiesen. Auch die Jugendhilfe wird stärker denn je gefordert „Nothilfe“ zu leisten! Aber wie, wenn die zukünftig notwendigen Ausschreibungen kleine, regionale Träger der Jugendberufshilfe „überfordern“?

Auf der Suche nach Antworten: Praxisbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion in Arbeitsgruppen

Anschließend an die Fachvorträge wurde den Tagungsteilnehmer/innen ein Austauschforum zu kommunalen Strategien der Förderung Jugendlicher zwischen SGB II und SGB VIII angeboten. Hierzu wurden in fünf Arbeitsgruppen neben Modellen und Konzepten der Übergangsbegleitung anhand von Best-Practice-Beispielen auch Erfahrungen und Anforderungen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppenergebnisse werden in der Tagungsdokumentation zeitnah und ausführlich nachzulesen sein. Hier kann nur ein Ausschnitt skizziert werden.

Ausschreibungen von Maßnahmen im SGB II – ein trockenes Thema, aber von großer praktischer Bedeutung!

Auch wenn das Thema sehr trocken erscheint, so hat es doch eine große praktische Relevanz. In der AG „Ausschreibungen von Maßnahmen im SGB II“ wurden verschiedene Formen der Ausschreibung erläutert und ihre Wirkung auf regionale Hilfesysteme im Übergang von der Schule in den Beruf diskutiert. Als Input wurden Praxisbeispiele aus der Stadt Offenbach und dem Kyffhäuserkreis vorgestellt. Herr Schulze-Böing, Geschäftsführer des Jobcenters in Offenbach und gleichzeitig Amtsleiter für Beschäftigungsförderung, betonte, dass die Kommune bezüglich der Ausschreibung von Maßnahmen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten besitzt, so bei der Mischfinanzierung von Leistungen. Jedoch sei dabei auf eine transparente und sachorientierte Maßnahmenvergabe zu achten. Die Frage ist, was braucht der Jugendliche an Förderung und nicht, was kann der jeweilige Rechtsbereich gerade anbieten. Daher sollten vor allem rechtskreisübergreifende Ansätze gefördert werden, wie das vorgestellte Modellprojekt im Kyffhäuserkreis der Jugendberufshilfe e.V. Thüringen mit seinem Patch-Work-Ansatz.

Die Jugend(berufs)hilfe ist im Übergangsmanagement richtig und wichtig! Bedarfsorientierte und nicht maßnahmenorientierte Hilfen sind das Gebot!

Dass vielen jungen Menschen an der ersten Schwelle beschäftigungsorientierte Maßnahmen allein nicht helfen, darüber waren sich die Teilnehmer/innen der AG „Niederschwellige Ansätze der Jugendsozialarbeit an der Schnittstelle SGB II und SGB VIII“ einig. Vielmehr braucht es ebenso entwicklungsorientierte sozialpädagogische Hilfen der Jugendsozialarbeit und es bedarf eines rechtskreisübergreifenden, bedarfsorientierten Maßnahmensortiments und keiner „Pauschalangebote“. Einen dementsprechenden, gemeinsam vom Jugendamt und Jobcenter der Stadt Magdeburg entwickelten Ansatz stellten die beiden Magdeburger Mitarbeiterinnen in der AG vor. Hierzu wurde im Rahmen einer Ausschreibung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 46 SGB III eine sehr „individuelle Leistungsbeschreibung“ entwickelt, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und lebenswelt- und sozialraumorientierte Angebote umfasst.

Freie Förderung als Chance für Neues!

In der AG „Freie Förderung (§ 16f SGB II) als eine Möglichkeit zur Flexibilisierung der Leistungserbringung(?)“ wurde die Intention der freien Förderung und deren Wirkungen thematisiert. Die vorgestellten Kieler Praxisbeispiele verdeutlichten, dass die Freie Förderung im SGB II in einem budgetierten Rahmen flexible Handlungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene gestattet, um innovative Projekte zu initiieren und so Regelinstrumente sinnvoll zu ergänzen sowie Angebotslücken zu schließen. Im Diskurs wurde aber deutlich, dass allein innovative Angebote nicht die Schnittstellenproblematik zwischen SGB II und SGB VIII lösen, sondern es eines kooperativen Austauschs auf Fachkräfte- wie Leitungsebene zwischen den Rechtskreisen bedarf. Es gilt, einen Fall nicht nur per EDV zu übergeben, sondern persönlich miteinander ins Gespräch zu kommen - im Sinne „warmer Übergaben“ zwischen Jugendamt und Jobcenter.

Die Übergangsbegleitung kooperativ gestalten statt verwalten ist kommunale Aufgabe!

So lautet das Fazit der AG „Kommunale Steuerungsverantwortung beim Übergang von der Schule in die Berufs(bildungs)welt“. Die Kommune ist der Ort, an dem die Eckpunkte des Übergangsmanagements konkret und verbindlich geplant, koordiniert und umgesetzt werden müssen. Ein System allein kommt beim Gestalten des Übergangs Schule – Beruf nicht weit. Es bedarf einer „kommunalen Verantwortungsgemeinschaft“, die ein gemeinsam getragenes und aufeinander abgestimmtes lokales Übergangsmanagement aufbaut. Dabei ist zu bedenken, dass die Jugendhilfe ein Akteur von vielen ist. Aus den Neuregelungen im SGB II und SGB III ergibt sich kein „Auffangstatbestand“ für die Jugendhilfe. Die Jugendhilfe mit ihren bedarfsorientierten Ansätzen und Leistungen ist geeignet, in diesem Handlungsfeld aktiv zu werden und Verantwortung zu übernehmen, aber nicht allein als Einzelkämpfer! Gerade die Schule als „Türöffner“ ist stärker in die Integrationsbemühungen einzubinden. Bisher besteht ein Missverhältnis zwischen der Bedeutung und dem Beitrag der (beruflichen) Schulen und dem geringen Grad ihrer Beteiligung am Übergangsmanagement.

BuT – Top oder Flop?

So lässt sich der Diskussionsverlauf in den AGs zum Bildungs- und Leistungspaket zusammenfassen. In der AG „Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets“ und der AG „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden neben den Teilhabeleistungen die (bürokratischen) Hürden und Probleme der Kommunen bei der Umsetzung des BuT diskutiert. Als Diskussionsgrundlage dienten die Erfahrungen des Jugendamtes Leipzig und des Landkreises Osnabrück sowie des Jenaer Jobcenters. Die Praxis sieht Verbesserungsbedarf und drängt daher auf (gesetzliche) Nachbesserungen! Das Realisierungskonzept sei vielerorts noch verbesserungswürdig: es gebe „zersplitterte Zuständigkeiten“, einen „immensen Verwaltungsaufwand“, es fehle teils an Rahmenvereinbarungen und Ausführungsbestimmungen. Negative Folge ist, dass mancherorts der bürokratische Aufwand sowohl von Leistungsberechtigten als auch Leistungsanbietern und Kostenträgern gescheut wird. Daher sollten die Kommunen stets das Verhältnis von administrativem Aufwand und Nutzen für die Kinder und Jugendlichen reflektieren. Kritisch bewertet wurde von den Praktiker/innen zudem die Erfahrung, dass bisher von Land oder Kommune finanzierte oder von Vereinen/Trägern kostenlos angebotene Leistungen zurückgefahren oder eingestellt wurden. So werde in Jena im Vergleich zur bisherigen unbürokratischen kommunalen Lösung das Schulessen ca. 20 Prozent weniger in Anspruch genommen.

Keine Maßnahmenblase, sondern ein Navigationssystem für Jugendliche zwischen SGB II und SGB VIII

Anschließend an die Arbeitsgruppenergebnisse stellte Lutz Mania, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, verschiedene Maßnahmen und Strategien der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verbesserung der Eingliederungsarbeit vor und ging auf die Frage ein, ob Jugendliche zwischen SGB II und SGB VIII von Leistungskonkurrenz oder Leistungskongruenz betroffen sind. Nach Ansicht von Herrn Mania bestehe grundsätzlich keine Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und VIII bei der Betreuung Jugendlicher (U25). Trotz unterschiedlicher Systemlogiken und Gesetzesgrundlage verfolgen die jeweiligen Sozialleistungsträger ein gemeinsames Ziel: die Beseitigung der Hilfebedürftigkeit – im SGB II durch die Integration in Ausbildung und Arbeit und im SGB VIII durch die individuelle Entwicklungsförderung des Einzelnen. Die Jugendlichen müssen durch das Labyrinth der Rechtssysteme sicher navigiert werden. Es darf kein Jugendlicher aufgrund fehlender Transparenz zwischen den Systemen verloren gehen. Dazu beitragen sollen laut Lutz Mania die mit der Instrumentenreform verbundenen Neustrukturierungen: Flexibilisierung der Leistungen für junge Menschen und Stärkung der örtlichen Entscheidungskompetenz. Die große Herausforderung für die BA sei dabei, den „richtigen“ Hilfeansatz zu finden und keine „Maßnahmenblase“ aufzubauen. Jedes Förderinstrument sei nur dann gut und berechtigt, wenn es das passgenaue Instrument für den Einzelnen ist. In diesem Kontext drängt sich für Lutz Mania die Frage nach Leistungskonkurrenz und -kongruenz auf. Doppelbetreuung sei ebenso wie Betreuungslücken zu vermeiden.

Ein System allein kann und soll den Auftrag des anderen nicht lösen!

Die Abschlussdiskussion von Vertreter/innen aus Jugendhilfe, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zeigte, dass die Diskussion und der Austausch über eine erfolgreiche (Berufs)Integration der chancenärmeren jungen Menschen alles andere als abgeschlossen sind. Vielmehr bedarf es weiterhin einer verstärkten institutionalisierten Zusammenarbeit der Institutionen und Akteure von SGB II, SGB III und SGB VIII auf lokaler Ebene. Integrationserfolge beruhen auf Passgenauigkeit, Flexibilität und Kreativität in den kommunalen Lösungen. Dafür müssen die Systeme ihre Ziele und Strategien besser aufeinander abstimmen. Insbesondere das zentralistisch ausgerichtete „Mammutsystem“ SGB II bedarf einer lokalen bedarfsorientierten Steuerung! Der Weg wird kein leichter sein, weil die kommunalen Handlungsspielräume immer stärker eingeschränkt werden. Daher durften die Podiumsdiskutanten zum Abschluss einen Wunsch äußern: „Wenn ich König von Deutschland wär“, würde ich mir wünschen, dass…:
  • …die jungen Menschen mit Startschwierigkeiten flexible Fördermaßnahmen erhalten, um auch eine reelle Integrationschance zu haben. (Walter Würfel, Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit);
  • …nicht ständig neue Programme und Maßnahmen entwickelt werden, sondern das Vorhandene an Fördermitteln und -instrumenten mit „Leben zu füllen“ und weiterzuentwickeln (Lutz Mania, Bundesanstalt für Arbeit);
  •  …die zuständigen Fachkräfte stets über die erforderliche Kraft, Empathie und Kreativität für ihre Arbeit verfügen (Thomas Krützberg, Jugendamt Duisburg);
  • …Unterstützungsleistungen viel früher ansetzen (in Kita und Grundschule), d.h. der präventive Ansatz gestärkt wird, so dass Leistungen am Übergang Schule – Beruf nicht gebraucht werden (Verena Göppert, Deutscher Städtetag);
  • …die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung die erforderliche Koordinierungsfunktion gesetzlich zugewiesen bekommt und auch die (notwendigen) Finanzmittel erhält (Jörg Freese, Deutscher Landkreistag).
Autorin
Maja Arlt
Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe
im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin
arlt@difu.de 

Fussnoten

[1] Aus der Arbeitsgruppe von Dr. Matthias Schulze-Böing.

[2] Aus dem Vortrag von Tina Hofmann.