Pflegegipfel: Paritätischer kritisiert Benachteiligung von Menschen mit Demenz und fordert neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Anlässlich des heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Spitzentreffens bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach einer Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, um die Benachteiligungen von dementiell und psychisch erkrankten Menschen zu beseitigen. Das bestehende Hilfesystem sei bisher kaum ausreichend auf pflegebedürftige alte Menschen mit Demenz und den besonderen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf eingestellt. Notwendig seien neben einer Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere Reformen im Bereich der Ausbildung, mehr Personal und eine sachgerechte Unterstützung pflegender Angehöriger. „Unser Pflegesystem ist blind für die Lebensrealität einer immer älter werdenden Gesellschaft. Viele der über eine Millionen Menschen mit Demenz fallen bisher durch das Netz und erhalten mitunter überhaupt keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wenn wir in Zukunft eine menschenwürdige Pflege für alle sicherstellen wollen, darf Pflegebedürftigkeit nicht länger einseitig am Zeitaufwand für körperliche Pflege festgemacht werden“, so Dr. Eberhard Jüttner, Verbandsvorsitzender des Paritätischen. Bereits 2009 habe der Beirat zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein konkretes Konzept vorgelegt, das nunmehr umgehend umgesetzt werden müsse. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bedeutet die Abkehr von der Minutenpflege hin zu einer Pflege, die sich endlich ausschließlich an dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf des pflegebedürftigen Menschen orientiert. Es ist höchste Zeit, dass dieses Konzept entschlossen umgesetzt wird“, fordert Pflegeexperte Jüttner. Die Frage nach der Finanzierung einer Pflegereform dürfe nicht länger ausgeklammert werden. „Eine Pflegereform, die den Namen verdient, wird kostenneutral nicht zu haben sein“, so Jüttner. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen müsse von mindestens fünf Milliarden Euro Mehrkosten ausgegangen werden. Zur Finanzierung schlägt der Paritätische den Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung vor. Bemessungsgrundlage sind dabei nicht nur die Löhne, sondern auch andere Einkünfte, wie Kapital- oder Mieteinträge.Quelle: Pressemeldung vom 14.04.2011, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
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