Probleme bei der elektronischen Datenübermittlung in der Pflegebranche
Studie des Fachverbandes Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.V. zum elektronischen Datenaustausch zeigt Handlungsbedarf
Berlin/Eichstätt. Die elektronische Abrechnung von Leistungen nach § 105 SGB XI und § 302 SGB V ist seit Jahren Praxis. Doch die Klagen von Seiten der Pflegedienste und Heimen ebenso wie von Seiten der Anbieter von Abrechnungssoftware reißen nicht ab: Probleme bei der Datenübermittlung, wenig übersichtliche und nicht immer aktuelle Informationen von Seiten der Kostenträger sowie die Zurückweisung der gesamten Abrechnung auch bei kleinsten technischen oder inhaltlichen Normabweichungen sind nur einige Beispiele. Erstmals in Deutschland wurde nun vom Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.V. gemeinsam mit der Arbeitsstelle für Sozialinformatik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eine explorative Studie mit rund 120 Teilnehmern durchgeführt, um ein genaueres Bild von den benannten Problemstellungen zu erhalten. Mit den Hauptbeteiligten am Abrechnungsverfahren wurden hierzu strukturierte Telefon-Interviews geführt: Kranken- und Pflegekassen, Leistungserbringer und Branchensoftware-Anbieter. Unter den Kassen und Leistungserbringern wurde eine Zufallsauswahl getroffen, bei den Software- Anbietern fand aufgrund der überschaubaren Grundgesamtheit eine Vollerhebung statt. Die Ergebnisse lassen deutlich erkennen, dass den Anbietern von Abrechnungssoftware für die Leistungserbringer in diesem Dreiecksverhältnis häufig eine Ausputzer-Rolle zukommt: Pro Unternehmen werden monatlich bis zu 40 Arbeitsstunden aufgewendet, um die zumeist automatisch generierten Fehlermeldungen der Kassen-Systeme zu analysieren und zusammen mit den Leistungserbringern zu beseitigen. Entsprechend äußert die Mehrzahl der befragten Leistungserbringer hier weniger starken Problemdruck, doch sie – und letztlich die Allgemeinheit über Kassenbeiträge – sind es, die für diesen Arbeitsaufwand direkt oder indirekt aufkommen müssen. Wenig kooperationsbereit zeigten sich zu diesem Thema die Kranken- und Pflegekassen: von 27 befragten Kassen sah sich keine zu einer qualifizierten Auskunft zu Fehlerarten, Fehlerhäufigkeiten oder anderen aufklärenden Faktoren in der Lage. Nach Auffassung der Initiatoren der Studie signalisieren diese Ergebnisse der Studie deutlichen Handlungsbedarf. FINSOZ e.V. plant daher nun die Aufnahme von gezielten Gesprächen mit den Kassenverantwortlichen, um das DTA-Verfahren zu optimieren und an zeitgemäße IT- und Prozessstandards heranzuführen.Quelle: Pressemitteilung des Fachverbandes Informationstechnologie in
Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.V. vom 30.07.2011
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