Rechte von Opfern sexueller Gewalt werden gestärkt
Kabinett verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken. Der Gesetzentwurf sieht vor, Missbrauchsopfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich. Die neuen Regelungen sollen für einen besseren Opferschutz sorgen. Das gilt insbesondere für Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Hier sind unter anderem folgende Neuerungen vorgesehen:- Künftig soll noch mehr getan werden, um Opfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen, beispielsweise durch Videovernehmungen.
- Opfer sollen verbesserte Verfahrensrechte erhalten, zum Beispiel beim Opferanwalt oder beim Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Vorgesehen sind außerdem verbesserte Informationsrechte, wenn die Strafvollstreckung für den verurteilten Täter gelockert wird.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23.03.2011
http://www.bundesregierung.de