Rechte von Opfern sexueller Gewalt werden gestärkt

28.03.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken. Der Gesetzentwurf sieht vor, Missbrauchsopfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich. Die neuen Regelungen sollen für einen besseren Opferschutz sorgen. Das gilt insbesondere für Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Hier sind unter anderem folgende Neuerungen vorgesehen: 
  • Künftig soll noch mehr getan werden, um Opfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen, beispielsweise durch Videovernehmungen.

  • Opfer sollen verbesserte Verfahrensrechte erhalten, zum Beispiel beim Opferanwalt oder beim Ausschluss der Öffentlichkeit. 

  • Vorgesehen sind außerdem verbesserte Informationsrechte, wenn die Strafvollstreckung für den verurteilten Täter gelockert wird.
Zudem sollen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern erst in 30 Jahren verjähren. Zurzeit verjähren Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in der Regel bereits in drei Jahren. Der Gesetzentwurf setzt Empfehlungen aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch um. Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch am 24. März 2010 eingerichtet, nachdem viele Fälle von Missbrauch in öffentlichen und privaten Einrichtungen bekannt geworden waren. Das Gremium hat zum Ziel, der gemeinsamen Verantwortung für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23.03.2011
http://www.bundesregierung.de