Saarland: Altenpflegeumlage verabschiedet

07.12.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa begrüßt Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung

Die Landesgruppe Saarland des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Einführung einer umlagefinanzierten Ausbildung in der Altenpflege durch die Landesregierung. Damit wird die Refinanzierung der Ausbildungskosten auf alle Einrichtungen umgelegt. „Wir sind der Überzeugung, dass durch die Verteilung der Ausbildungsvergütungen auf alle Pflegeeinrichtungen die Ausbildungsbereitschaft der Pflegeeinrichtungen deutlich gesteigert werden kann“, sagt Landesgruppenvorsitzender Helmut Mersdorf. Voraussetzung für die Einführung eines Umlageverfahrens sei der Nachweis eines Mangelbedarfs. „Das Gesundheitsministerium hat daher eine Vollerhebung zur Fachkraftsituation in allen Einrichtungen und Pflegediensten durchgeführt und festgestellt, dass bereits jetzt eine Fachkraftlücke in der Altenpflege besteht.“ Zudem werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 1.400 Fachkräfte benötigt. Bisher bildeten die Altenpflegeschulen im Saarland pro Jahrgang durchschnittlich ca. 100 examinierte Pflegefachkräfte aus. Der durch die Vollerhebung nachgewiesene Fachkräftebedarf könnte bei einer Fortschreibung der bisherigen Rahmendaten nicht ansatzweise gedeckt werden. Aus diesem Grund ist eine deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten notwendig. „Die Ergebnisse der Umfrage belegten, dass ein umlagefinanziertes System deutliche Anreize für mehr Ausbildungsplätze schafft und die Fachkraftlücke durch diese weiteren Ausbildungsplätze spürbar reduziert werden kann“, so Verena Schober, stellv. bpa-Landesgruppenvorsitzende. „Nach Ankündigung der Einführung eines Umlageverfahrens haben 385 junge Menschen einen Ausbildungsplatz in einer Altenpflegeeinrichtung im Saarland gefunden. Umso erfreulicher ist dies vor dem Hintergrund, dass die Zahl der ambulanten Ausbildungsbetriebe von ehemals 13 auf über 40 gestiegen ist.“ Durch das jetzt rechtssicher verabschiedete Ausgleichsverfahren wird sichergestellt, dass die Betriebe durch die Ausbildung nicht einseitig belastet werden und somit ein Anreiz für die Ausbildung geschaffen wird. Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist, dass alle Pflegeeinrichtungen des Landes, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitragen. Diese Einrichtungen zahlen in einen Fonds, aus dem ausbildende Einrichtungen Erstattungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Die Verordnung ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Hintergrund

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 100 im Saarland, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 17 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Saarland, vom 05.12.2011