Sachsen beschließt Programm zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen
Prämien für einstellende Unternehmen und die Förderung der betrieblichen Ausbildung behinderter Jugendlicher sind die zentralen Schwerpunkte des Programms
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, der Kommunale Sozialverband Sachsen und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit haben sich in der Allianz Arbeit + Behinderung auf ein gemeinsames Programm zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen verständigt. Damit sollen künftig Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben einstellen, durch die Zahlung von Prämien unterstützt werden. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße können bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis insgesamt 3.000 Euro je Einstellung auf einem Arbeitsplatz in Sachsen gezahlt werden. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können gefördert werden, wenn diese mindestens ein Jahr bestehen. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist die Förderung der betrieblichen Ausbildung behinderter Jugendlicher. Hier werden Ausbildungsbetriebe durch Zahlung einer Prämie von 1.000 Euro je Ausbildungsjahr bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro gefördert. Bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung wird eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt. Das Programm zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen hat ein Volumen von 5 Millionen Euro und eine Laufzeit von drei Jahren. Es wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes beim Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert. Die Durchführung des Programms hat die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Anträge können bei den örtlichen Agenturen für Arbeit gestellt werden. „Das Arbeitsmarktprogramm zeigt“, so Sozialministerin Clauß, „dass in der am 3. Dezember 2010 gegründeten Allianz Arbeit + Behinderung schnell konkrete Projekte verabredet werden, um das Ziel der Allianz, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu ermöglichen, in die Tat umzusetzen.“Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 15.02.2011
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