Schiedsverfahren in der häuslichen Krankenpflege in Bayern ist beendet
Schiedsentscheidung anhand wissenschaftlichen Gutachtens: Mehr Zeit für die Kunden vieler privater Pflegedienste!
Das Schiedsverfahren in der häuslichen Krankenpflege in Bayern ist beendet – mit einer bemerkenswerten Entscheidung: Die Schiedsperson hält im Ergebnis fest, dass die für wesentliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege bislang zugrunde gelegten Zeiten bei weitem nicht ausreichend sind. Hierbei stützt sich die Entscheidung auf Erkenntnisse, die einem pflegewissenschaftlichen Gutach-ten von Frau Prof. Sabine Bartholomeyczik entnommen wurden. Damit findet die Forderung „Gute Pflege braucht mehr Zeit“, die der Bundesverband privater An-bieter sozialer Dienste e.V. (bpa) seit langem vertritt, jetzt endlich ihre Berücksichtigung. Dietmar Böing, Inhaber eines Pflegedienstes und stellvertretender Landesvorsitzender der bpa-Landesgruppe Bayern, ist über die Entscheidung im Schiedsverfahren erfreut: „Die Schiedsperson sieht die Forderungen des bpa und anderer Leistungserbringer-Verbände als nachvollziehbar an. Ausgehend von den Feststellungen einer unabhängigen Pflegewissenschaftlerin hat die Schiedsperson z.B. zutreffend erkannt, dass eine zugrunde gelegte Zeit von rund sechs Minuten für eine Wundversorgung vollkommen unzureichend ist. Nunmehr wurde mehr als die doppelte Zeit festgesetzt. Dies berücksichtigt endlich in angemessener Weise die in den vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen bei der Erbringung dieser Leistung.“ Die Schiedsentscheidung stellt fest, dass die bislang veranschlagte Zeit für Medikamentengabe, Wundversorgung, Port-Versorgung und Hausbesuche sowie die damit verbundene Vergütung der entsprechenden Leistungen bei weitem nicht ausreichten. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews sieht erhebliche Auswirkungen dieser Entscheidung auch über Bayern hinaus: „Die Schiedsperson hat hinsichtlich der Zeiten für die genannten Leistungen grundlegende Feststel-lungen vorgenommen, die bundesweite Signalwirkung haben. Jetzt ist zu prüfen, ob die in anderen Bundesländern zugrunde gelegten Leistungszeiten ausreichend sind.“Zum Hintergrund
Seit Jahren klagen Pflegedienste in Bayern darüber, dass ihnen die Krankenkassen für die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege viel zu wenig Zeit zugestehen. Nachdem entsprechende Verhandlungen eines Teils der privaten Leistungserbringer-Verbände mit den Krankenkassen gescheitert waren, wurde ein Schiedsverfahren notwendig.Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. - Landesverband Bayern vom 25.03.2011
http://www.bpa.de