Telefonseelsorge gegen Suizidgedanken

12.01.2011 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann: „Geistiger Beistand hilft Inhaftierten“

HANNOVER. „Insbesondere in extremen Lebenssituationen, wie es die Inhaftierung ist, kann geistiger Beistand sehr wichtig sein. Vielen Gefangenen hilft es sehr, wenn sie im Seelsorger einem Menschen begegnen, der in ihnen nicht zuerst den Straftäter, sondern den trotz all seiner Fehler und Verfehlungen von Gott geliebten Menschen sieht, der ihre Hilfe braucht." Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Montag (10. Januar 2011) in Hannover hingewiesen. „Wenn Gefangenenseelsorger den straffällig gewordenen Menschen helfen, ihr bisheriges Leben aufzuarbeiten und Zukunftsperspektiven zu entwickeln, kann das ein erheblicher Beitrag zum Vollzugsziel der Resozialisierung sein", sagte Busemann. Das Land Niedersachsen wende zurzeit insgesamt 1,838 Millionen Euro im Jahr für die evangelische und die katholische Gefangenenseelsorge auf. Für die Erstattung von Personalkosten seien im Jahr 2010 an die katholische Kirche 700.130 Euro und an die evangelische Kirche 954.965 Euro gezahlt worden. Dazu kämen Mittel für Sachkosten. „In den meisten unserer Justizvollzugsanstalten nehmen auch muslimische Gefangene das Angebot der christlichen Seelsorger an. Aber es kommen auch muslimische Geistliche in die Anstalten", berichtete Busemann. Insbesondere in der Suizidprävention sei der geistliche Beistand besonders wichtig. Seit März 2010 werde in den Justizvollzugsanstalten bzw. Abteilungen Braunschweig, Oldenburg, Hannover und Rosdorf ein Pilotprojekt „Telefonseelsorge für Untersuchungsgefangene" durchgeführt. Untersuchungsgefangenen werde ermöglicht, innerhalb der ersten 14 Tage nach ihrer Inhaftierung nachts in ihrem Haftraum anonym mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger zu telefonieren. „Dazu wurden 100 Hafträume in Braunschweig, Oldenburg, Hannover und Rosdorf mit der entsprechenden Technik ausgestattet", sagte der Justizminister. 25 niedersächsische Gefängnis- Seelsorgerinnen und -Seelsorger hätten sich bereit erklärt, an dem Modellprojekt "Telefonseelsorge für Gefangene" im niedersächsischen Vollzug teilzunehmen. „Eine erste Auswertung hat ein überaus positives Echo ergeben. Inzwischen haben wir dazu auch Anfragen aus anderen Bundesländern. Gemeinsam mit den Seelsorgern wollen wir diese Maßnahme fortsetzen und auf weitere Anstalten ausweiten", hob Busemann hervor. Zugleich verwies er auf spezielle Schulungen der Bediensteten schon während der Ausbildung und Informationsblätter für Gefangene in 14 Sprachen. „Auch für die Bediensteten haben wir entsprechende Materialien entwickelt", sagte Busemann. Nach internationalen Studien haben Inhaftierte grundsätzlich ein höheres Risiko für einen Suizid als Nichtinhaftierte. Schätzungen gehen von einem bis zu sechsfach höheren Selbsttötungsrisiko in der Haft aus. Nach Daten des Kriminologischen Dienstes im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges (KD) werden mehr als die Hälfte der Suizide noch in Untersuchungshaft und vor allem in der ersten Haftzeit vollzogen. Die Zahl der registrierten Suizide in Justizvollzugsanstalten schwankt bundesweit zwischen 94 im Jahr 2004 und 61 in 2009, in Niedersachsen zwischen 11 im Jahr 2005 und drei in 2007. Im Jahr 2010 hatten sich in Niedersachsen sechs Gefangene das Leben genommen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 11.01.2011
http://www.mj.niedersachsen.de