Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung im Saarland

24.11.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

Gesundheitsminister Weisweiler setzt sich für die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung ein - Neue Verordnung beseitigt Wettbewerbsnachteile für ausbildende Pflegeeinrichtungen

„Wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um dem in den nächsten Jahren drohenden Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege entgegenzuwirken“, so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. „Ich habe mich mit meinem Haus für die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung eingesetzt. Es ist der richtige Weg, dass das Kabinett heute die erarbeitete Verordnung zur Einführung einer Umlagefinanzierung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beschlossen hat. Damit hat die Saarländische Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um mittelfristig den steigenden Fachkräftebedarf in der Pflege zu sichern.“ Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist, dass alle Pflegeeinrichtungen des Landes, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitragen. Diese Einrichtungen zahlen in einen Fonds, aus dem ausbildende Einrichtungen Erstattungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Dieses Verfahren ist dabei „wettbewerbsneutral“, da die Ausbildungskosten so gleichmäßig auf alle Pflegeeinrichtungen umgelegt werden: „Dadurch wird der ungerechtfertigte  Wettbewerbsnachteil für ausbildende Betriebe beseitigt und es wird wieder attraktiver, Fachkräfte auszubilden“, erklärt Minister Weisweiler. Die Verordnung wird am 1. Dezember in Kraft treten. Die Durchführung des Umlageverfahrens übernimmt die Saarländische Pflegegesellschaft, die dabei der Fachaufsicht durch das Gesundheitsministerium unterliegt.

Hintergrund

Anhand der vorliegenden statistischen Daten wurde im Rahmen einer Analyse der zu erwartende Anstieg pflegebedürftiger Personen im Saarland und daraus resultierend der Bedarf an Pflegekräften prognostiziert. Das Ergebnis der Prognose wurde sodann dem bisherigen Angebot an Ausbildungsstellen gegenübergestellt. Das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung zur Mangelprognose zeigt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen im Saarland von einem Anstieg der Pflegebedürftigen auszugehen ist. Ferner wurde festgestellt, dass bis zum Jahr 2020 rund 3.000 weitere Pflegekräfte in ambulanten und stationären Einrichtungen erforderlich sein werden. Dies bedeutet, dass jährlich rund 300 Pflegekräfte ausgebildet werden müssten. Diesem Bedarf steht im Zeitraum von 1999 bis 2009 eine durchschnittliche Ausbildungsrate von 153 Pflegekräften gegenüber. Die Voraussetzungen zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe, das die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze zum Ziel hat und damit der künftigen Mangelsituation entgegenwirken soll, sind daher im Saarland erfüllt.

Quelle: Pressemitteilung des Saarländischen Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 23.11.2011
http://www.saarland.de/59843_87346.htm