UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht
Paritätisches Positionspapier zur Änderung des Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention
Bereits zum 8. Mal hatte im Juli dieses Jahres eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) getagt. Die Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung und die Wohlfahrtsverbände waren in dieser Arbeitsgruppe bisher nicht beteiligt. Für den 5. September 2011 ist nun ein fachlicher Austausch im BMJ mit Vertreter/-innen der BAG der Freien Wohlfahrtspflege und des Deutschen Behindertenrats geplant. Der Paritätische Gesamtverband hat dem BMJ ein erstes Positionspapier auf der Basis der bisherigen Stellungnahmen zum Nationalen Aktionsplan und zum Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für das Fachgespräch am 5. September 2011 übermittelt. Auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege konnten sich auf eine erste Diskussionsgrundlage verständigen. Auf der Website des Paritätischen bandeGesamtvers finden Sie das Positionspapier des Paritätischen, das Protokoll der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts vom Juli 2011und die Diskussionsgrundlage der BAGFW.Quelle: http://www.der-paritaetische.de