Wegfall der sog. „50-km-Regelung“

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Erleichterungen für 1,4 Millionen bahnreisende Menschen mit Behinderungen

Der von Deutscher Bahn AG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Wegfall der sogenannten „50-km-Regelung“ bedeutet für behinderte Bahnreisende, zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können. Die derzeit noch geltende Regelung beschränkt sich auf Nahverkehrszüge in einen Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des behinderten Menschen und in sogenannten „Verkehrsverbünden“ sowie auf einige weitere öffentliche Verkehrsmittel. „Die vorgesehene Neuregelung wird Erleichterungen für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen bringen. Bisher mussten behinderte Bahnreisende Zusatztickets kaufen, um alle Nahverkehrszüge mit ihrem Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Noch Ende letzten Jahres hatte der Behindertenbeauftragte in einem Gespräch mit Bahn-Chef Dr. Rüdiger Grube für eine Änderung der bisherigen Regelung geworben. „Ich begrüße sehr, dass die Deutsche Bahn AG die geplante Neuregelung auf den 1. September vorziehen will“, so Hubert Hüppe. Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ wird auch das Streckenverzeichnis entfallen, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss. „Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, so Hubert Hüppe. Wichtig sei nun, die Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu verstärken, damit Menschen mit Behinderungen die neue Regelung auch tatsächlich nutzen können, betonte der Behindertenbeauftragte.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 14.06.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de