Weiterbildung in der Altenpflege
Weiterbildungsträger in Bayern können ab sofort Anträge auf "staatliche" Anerkennung stellen!
"Gerade der Gesundheitsbereich verändert sich in rasantem Tempo! Insbesondere die Halbwertzeit des medizinisch-pflegerischen Fachwissens nimmt rapide ab. Deswegen ist eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte unerlässlich. Vor dem Hintergrund, dass wir in unserer Gesellschaft immer mehr Demenzkranke haben, wird für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen vor allem ein fundiertes gerontopsychiatrisches Fachwissen immer wichtiger. Aber auch auf Führungs- und Leitungsebene sind fachliches Wissen und soziale Kompetenzen unverzichtbar. Nur so können wir die Qualität in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe auch in Zukunft sichern. Regelmäßige Weiterbildungen für unsere Pflegekräfte bringen doppelten Vorteil: Zum einen erhalten sie das fachliche Know-how, zum anderen tragen Weiterbildungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch zu einer Verringerung der Personalfluktuation bei. Gemäß dem Motto ,Das Vermögen einer Einrichtung ist das, was die Mitarbeiter vermögen' fördert das Bayerische Sozialministerium Fort- und Weiterbildungen in der Pflege mit rund 800.000 Euro pro Jahr", erklärte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer. Mit der nunmehr vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes nutzt Bayern als eines der ersten Bundesländer die Föderalisierung des Heimrechts, um in stationären Einrichtungen die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung aktiv zu gestalten. Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung sind die darin geregelten Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und zur Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern solcher Weiterbildungen steht künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz offen. Der modulare Aufbau der Weiterbildungen ermöglicht zudem die individuelle Anrechnung bereits absolvierter Weiterbildungsinhalte und erleichtert so die Weiterqualifizierung. Weiterbildungseinrichtungen, die künftig Weiterbildungen nach den Vorgaben der Ausführungsverordnung anbieten wollen, können ab sofort bei den jeweiligen Regierungen unter https://www.egov.bayern.de/cwa EDV-gestützte Anträge auf "staatliche" Anerkennung ihrer Weiterbildungsstandorte stellen.Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 01.08.2011
http://www.stmas.bayern.de