„Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken“
UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011
Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat jetzt für die Neuinterpretation des Begriffs "Behinderung" geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. "Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert", so Aichele. Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". "Die Auslegung des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im Lichte der Konvention erfolgen", betonte der Menschenrechtsexperte. Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle und Autorin des gerade erschienenen Positionspapiers "Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention", sagte: "Die Barrieren in den Köpfen sind nach wie vor vorhanden, und es gibt große Berührungsängste, die das Leben von Menschen mit Behinderungen unnötig erschweren. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass Menschen mit Behinderungen häufiger in den Medien auftauchen und dass sie dort nicht nur als Exoten dargestellt werden." Solche Bilder verhinderten, die Barrieren zu erkennen, die Menschen an der gleichen Rechtsausübung hindern, und die notwendigen Schritte zur Überwindung zu identifizieren. Marianne Hirschberg: Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention Positionspapier Nr. 4. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, November 2011
Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte e.V. vom 01.12.2011