"Zeit das Richtige zu tun"
Kristina Schröder startet Kampagne zum Bundesfreiwilligendienst / Erste Freiwillige unterzeichnen symbolisch Vertrag
Heute (Montag) unterzeichnen Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mehrere Freiwillige symbolisch die ersten Verträge zum neuen Bundesfreiwilligendienst. Gleichzeitig startet unter dem Motto "Zeit das Richtige zu tun" eine breit angelegte Informationskampagne zum Bundesfreiwilligendienst. Sie soll Freiwillige für den am Gemeinwohl orientierten Dienst begeistern und Trägern wie Einsatzstellen Informationsmaterial an die Hand geben. "Es freut mich außerordentlich heute die ersten Bundesfreiwilligen zu begrüßen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es war ein hartes Stück Arbeit, zeitgleich mit der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes den neuen Bundesfreiwilligendienst auf den Weg zu bringen. Mit ihm stärken wir die Freiwilligendienste in Deutschland und können den ohne Zweifel schmerzhaften Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren", so Kristina Schröder. "Und schon jetzt sehen wir: Niemand soll die Bereitschaft der Menschen in diesem Land unterschätzen, sich freiwillig für andere zu engagieren!", so Kristina Schröder. Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung rund 35.000 Männern und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum Einsatz bieten. Damit steht erstmals auf Bundesebene ein attraktives Angebot auch für Frauen und ältere Menschen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren wollen bereit. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten des Engagements für jüngere Freiwillige ausgeweitet. Der Bundesfreiwilligendienst tritt mit dem Wegfall des Zivildienstes ab dem 1. Juli neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Beide Dienste werden dabei weitgehend gleich ausgestattet, gemeinsam durchgeführt und verwaltet. "Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die Bundesfreiwilligen künftig auch Kindergeld erhalten. Es freut mich, dass dies gelungen ist. Damit stellen wir sicher, dass kein Freiwilliger und keine Freiwillige benachteiligt wird.", betont Bundesfamilienministerin Schröder. Sie rief die Einsatzstellen dazu auf, freie Plätze zu melden und auf der offiziellen Internetseite des BFD - www.bundesfreiwilligendienst.de - einzutragen. Mit der Regelung zum Kindergeld wurden eine weitere Angleichung zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ geschaffen. Auch der gesetzliche Höchstsatz für das Taschengeld wurde vereinheitlicht. Freiwillige können so zwischen beiden Angeboten frei wählen, ohne ihre Entscheidung vom Kindergeld oder der Höhe des Taschengelds abhängig zu machen. Der Bundesfreiwilligendienst:- Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
- Die Eltern der Freiwilligen erhalten Kindergeld.
- Der Bund fördert nach den Planungen des BMFSFJ die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2011
http://www.bmfsfj.de