Zusammenführung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen ist ein Schritt in die richtige Richtung

Deutscher Verein zu bayerischen Vorschlägen zur Pflegereform

Berlin  – Nach dem Vorschlag von Horst Seehofer aus einem Arbeitspapier des bayerischen Sozialministeriums sollen offenbar Leistungen für Menschen mit Behinderung, Demenzkranke und schwerstpflegebedürftige Menschen künftig in einem steuerfinanzierten Bundesleistungsgesetz geregelt werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert schon seit Jahren eine zumindest teilweise Bundesfinanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen. „Wie es aussieht, ist unsere Forderung nach einem bundesfinanzierten Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nun zumindest in Bayern angekommen“, kommentiert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., die Vorschläge aus Bayern. „Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe herauszunehmen und in ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz zu überführen, ist im Sinne der Menschen mit Behinderungen. Diese Idee eines Bundesteilhabegeldes als Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen haben wir bereits im Jahr 2004 entwickelt“. Der Deutsche Verein begrüßt ebenfalls die Vorschläge in Richtung Zusammenführung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Leistungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Allerdings darf dies aus Sicht des Deutschen Vereins nicht nur für einzelne Personengruppen geschehen. Bereits nach derzeitiger Gesetzeslage bestehen zunehmend Schwierigkeiten, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung voneinander abzugrenzen, was unnötige Ressourcen bindet und zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führt. Wichtig ist es daher, das System insgesamt für die Menschen transparenter und einfacher zu gestalten und Synergien zu nutzen. „Wir halten es für kontraproduktiv zusätzliche Kategorisierungen und Sonderleistungen für einzelne Personengruppen, wie es im Papier des Bayerischen Sozialministeriums vorgesehen ist, einzuführen. Dadurch schafft man noch mehr Schnittstellenprobleme, Bürokratie und zusätzliche Begutachtungen, und somit eine zunehmende Intransparenz für die Menschen“, so Löher. Von zentraler Bedeutung ist vielmehr die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einschließlich des dazu entwickelten Begutachtungsverfahrens. Zu beiden liegen seit letztem Jahr umfangreiche Vorarbeiten auf dem Tisch, die politisch umgesetzt werden müssten. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff würden alle pflegebedürftigen Menschen gleichermaßen berücksichtigt, unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit und unter besonderer Berücksichtigung der noch vorhandenen Fähigkeiten der Person. Die Finanzierung müsste zukunftsgerichtet und im Zusammenwirken mit den Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausgestaltet werden. Dazu müssten sich der Bund und die Länder dringend umfassend über die Kostenfolgen sowohl der geplanten Reform der Pflegeversicherung als auch der für diese Legislaturperiode noch angekündigten Reform der Leistungen für Menschen mit Behinderungen verständigen. Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.09.2011
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