Achter Familienbericht: Zeit für Familie

Für welche Familien? fragt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Der Verband begrüßt grundsätzlich das zeitpolitische Thema. Er kritisiert das Fehlen der interkulturellen Perspektive in dem Bericht und fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Vorgaben auf familiäres Gelingen eingewanderter Familien zu überprüfen und entsprechend zu ändern. Am 14.03.2012 hat das Bundeskabinett den Achten Familienbericht „Zeit für Familie“ sowie die Stellungnahme der Bundesregierung dazu verabschiedet und würdigte ihn „als wichtigen Meilenstein bei der Gestaltung einer wirkungsvollen Familienzeitpolitik“. Die Bundes-geschäftsführerin, Frau Hiltrud Stöcker-Zafari, des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. lobt den Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, den zentralen Faktor Zeit für das Gelingen von Familie auszumachen. „Leider fehlen in diesem Bericht die Lebenslagen binationaler und eingewanderter Familien“, bedauert sie. „Es ist unverständ-lich, dass die Sachverständigen die interkulturelle Ausrichtung Deutschlands offensichtlich ignorieren. Dies sind laut Mikrozensus fast 20% der Haushalte in Deutschland! Zudem wächst jedes dritte in Deutschland geborene Kind in einer Familie mit Migrationshintergrund auf“, führt sie weiter aus. Entsprechend sind etliche Empfehlungen für viele eingewanderte Familien nicht anwendbar wie das Großelternzeitmodell. Es ist im Moment unvorstellbar, dass Großeltern vor allem aus den Ländern außerhalb Europas für die Betreuung ihrer Enkel einen Aufenthaltstitel erhalten. Bereits aktuell werden Besuchervisa oftmals so restriktiv erteilt, dass Großeltern noch nicht einmal an familiären Ereignissen wie Geburt, Taufe oder Hochzeit teilnehmen können. Ebenso fehlt jungen Paaren häufig die Möglichkeit, Zeit miteinander zu verbringen. Im Rahmen des Familiennachzugs sind sie oft über mehrere Monate manchmal auch Jahre voneinander getrennt. Dabei sollen Familien ihr Familienleben nach eigenen Vorstellungen gestalten können (S. 187).Besonders spannend wird es bei der Empfehlung hinsichtlich des Wirkungskreises der Gesetze. Jedes Gesetz, so die Sachverständigen, hat nahe oder ferne Auswirk-ungen auf familiäres Gelingen zu beachten (S. 188). „Das sehen wir ganz genauso und fordern infolgedessen entsprechende Überprüfungen und Änderungen im Visum- und Aufenthaltsrecht“, folgert Frau Stöcker-Zafari.

Hintergrund

Jede achte Eheschließung in Deutschland ist heute eine binationale Verbindung. Jedes fünfte Kind, das hier geboren wird, hat zumindest ein ausländisches Elternteil. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, setzt sich seit 1972 ein für die Interessen binationaler/bikultureller Paare und Familien sowie von Menschen, die in interkulturellen Zusammenhängen in Deutschland leben. Ziel des Verbandes ist es, das interkulturelle Zusammenleben in Deutschland gleichberechtigt und zukunftsweisend zu gestalten. In 23 Regionalstellen berät der Verband jährlich rund 16 000 Menschen in allen Fragen des binationalen/bikulturellen Alltags. Der Verband ist unter anderem Mitglied im Bundesforum Familie, im Paritätischen Wohlfahrtsverband, im Deutschen Frauenrat, in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF e.V), im Forum Menschenrechte, im Forum gegen Rassismus des Bundesministeriums des Inneren sowie im Netz gegen Rechts des DGB. Er vertritt Deutschland in  der Coordination Europèenne pour le droit des étrangers à vivre en famille.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.03.2012
www.verband-binationaler.de