Änderungen bei der Zulassung von Trägern und Massnahmen im Bereich der Arbeitsförderung
Verordnung zur Trägerzulassung und Instrumentenreform - was Träger wissen müssen
Am 1. April trat das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Mit dem Gesetz wird ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingeführt. Alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigen künftig eine externe Zulassung.Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat in einem Beitrag zusammengestellt, was die Träger wissen müssen: http://www.bagkjs.de/AZAV_was_traeger_wissen_muessen