Am 5. April 1992 trat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft
Kristina Schröder: "Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen müssen"
Heute vor genau 20 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft. Sie bestimmt den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der VN-Kinderrechtskonvention sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, heute (Donnerstag) in Berlin: "Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, hat sich durch die VN-Kinderrechtskonvention in den vergangen 20 Jahren stark gewandelt. Kinder werden längst als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen. Trotzdem müssen wir auch in Zukunft immer wieder auf diese Kinderrechte hinweisen und die praktische Umsetzung vorantreiben. Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen müssen", so Kristina Schröder. Deutschland hat viel für die praktische Umsetzung der Kinderrechte getan. Mit dem Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010" hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft erfolgreiche Impulse zur praktischen Umsetzung der Kinderrechte in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Die altersgemäße Beteiligung von Mädchen und Jungen an den sie betreffenden Entscheidungen ist heute in vielen Familien, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen zur Selbstverständlichkeit geworden. In zahlreichen Kommunen wirken Kinder und Jugendliche mit Unterstützung von Kinderbüros oder Kinderbeauftragten aktiv an den sie betreffenden kommunalen Planungen und Entscheidungen mit. Seit 2011 baut die Bundesregierung mit der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik auf den Ergebnissen des Nationalen Aktionsplans auf und rückt die Altersgruppe der Jugendlichen und die Verbesserung ihrer Lebens- und Entwicklungschancen verstärkt in den Fokus. Kurz vor dem 20-jährigen Jubiläum hat die VN-Kinderrechtskonvention ein neues Zusatzprotokoll erhalten, es ist das insgesamt dritte. Im Februar 2012 hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das Protokoll für Deutschland unterzeichnet, welches regelt, dass Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. Die VN-Kinderrechtskonvention wurde bereits im Jahr 2000 durch zwei Zusatzprotokolle erweitert. Diese Protokolle - einmal zu den Rechten von Kindersoldaten und einmal zu den Rechten auf Schutz vor Kinderhandel und Kinderprostitution - sind in Deutschland seit 2005 bzw. 2009 in Kraft. Das neue Zusatzprotokoll tritt in Deutschland in Kraft, wenn es in Deutschland selbst und in mindestens zehn weiteren Staaten ratifiziert ist. Die Bundesregierung wird das Verfahren zur Ratifizierung in Kürze einleiten. Die VN-Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen. Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Im Jahr 2013 wird sich die Bundesregierung mit dem VN-Ausschuss über den Staatenbericht und den Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2012
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