Amtsgericht Stuttgart weist Klage der AGMAV Württemberg gegen die Diakonie ab
Stuttgart (Diakonie) Das Amtsgericht Stuttgart hat die Position des Diakonischen Werks der EKD bestätigt.
Es hat heute die Klage der AGMAV Württemberg gegen das Diakonische Werk der EKD als unzulässig abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Wie Medien berichten, habe die Richterin mündlich erklärt, dass das Amtsgericht Stuttgart als staatliches Gericht nicht für die Entscheidung innerkirchlicher Fragen zuständig sei. Zum Hintergrund:Im Oktober 2010 hat der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses Gerd Kuhlmeyer im kirchlichen Gerichtswege die Anträge mehrerer Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAVen) auf ein Schlichtungsverfahren gegen den aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Ausschluss aus der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) des Diakonischen Werkes der EKD vollständig zurückgewiesen. Kuhlmeyer, der auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite der ARK einvernehmlich berufen wurde, bescheinigte damit der Diakonischen Konferenz rechtmäßiges Vorgehen. Die Diakonische Konferenz hatte im Juni 2010 die Mitarbeiterorganisationen nicht mehr zur Wahl für die ARK zugelassen, die zuvor schriftlich erklärt hatten, nicht länger in der ARK mitwirken zu wollen. Dazu gehörte auch die AGMAV Württemberg. Die ausgeschlossenen Mitarbeiterorganisationen hatten zuvor monatelang die Verhandlungen der ARK blockiert und die Neuwahl der ARK boykottiert, so dass die ARK nicht arbeitsfähig war. Damit hat die Arbeitnehmerseite ihre Mitwirkungspflicht am Dritten Weg verletzt, was letztendlich zu Lasten der Mitarbeitenden geht. Als Diakonischer Gesetzgeber hat die Diakonische Konferenz gehandelt und weitere Blockaden verhindert. Die durch den Beschluss der Diakonischen Konferenz freien Sitze in der ARK werden jetzt von den Interessensvertretungen eingenommen, die mitwirken wollen.
Bereits zuvor hatten nicht alle Mitarbeiterorganisationen der diakonischen Landesverbände ihren Sitz in der ARK wahrgenommen.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 15.06.2012
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