Anstrengungen für inklusiven Unterricht müssen steigen

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung veröffentlicht Eltern-Broschüre

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat eine Überarbeitung des „Wegweisers für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ behinderter und nicht behinderter Kinder veröffentlicht. „Noch immer werden behinderte Kinder daran gehindert, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Freunden zur Schule zu gehen. Hintergrund sind entweder Schulgesetze der Länder, die einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht nicht vorsehen oder die Schulbehörden und Regelschulen, die Gemeinsamen Unterricht faktisch verhindern“, so Hubert Hüppe. Fast 80 % der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden heute noch Förderschulen zugewiesen, in anderen europäischen Ländern sind es weniger als 20 %. In keinem Land Europas gehen zudem mehr Schülerinnen und Schüler - gemessen an allen Schülerinnen und Schülern - auf Förderschulen. „Der Wegweiser soll Eltern dabei unterstützen, das Recht ihres Kindes auf Gemeinsamen Unterricht durchzusetzen. Er soll sie auch ermutigen nicht aufzugeben, wenn ihnen Hindernisse in den Weg gestellt werden“, verdeutlicht Hubert Hüppe. „Der Wegweiser könne aber nicht notwendige Entscheidungen der Länder ersetzen“, so der Beauftragte. „Wenn es um inklusive Bildung geht, dann wird meist zuerst die Strukturfrage gestellt. Dabei geht es nicht um den Erhalt von Strukturen, sondern um die Zukunft der Kinder“, betont Hubert Hüppe. „Inklusiver Unterricht verfolgt den Ansatz, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Er sei damit am besten geeignet, schulische Leistungen und soziale Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern abzurufen, wie viele gute Beispiele zeigen. Dies gelte für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung“, so Hubert Hüppe. Erarbeitet wurde die Broschüre von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.“ „Wir wollen, dass unsere Kinder mit Behinderung inmitten der Gesellschaft lernen und leben können und dass sie als Erwachsene über ihre Angelegenheiten – wenn nötig mit Unterstützung – selbst bestimmen können. Inklusion beginnt in Kindergarten und Schule. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert ausdrücklich ein inklusives Schulsystem, woraus sich das individuelle Recht jedes Kindes auf Gemeinsamen Unterricht ergibt. Diese Broschüre soll Eltern darin bestärken, diesen Weg für ihre Kinder und im Namen ihrer Kinder zu gehen“, erklärt Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen.

Die Broschüre „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ bietet allgemeine Informationen zur inklusiven Beschulung und kann unter www.behindertenbeauftragter.de/gemeinsamerunterricht heruntergeladen bzw. als Druckexemplar bestellt werden. Darüber hinaus sind auf der Internetseite des Beauftragten weitere Hinweise zur Situation in einzelnen Bundesländern eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 29.05.2012
www.behindertenbeauftragter.de